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Staatsanwaltschaft will acht Jahre Haft für Shakira wegen Steuerbetrugs fordern
Die spanische Staatsanwaltschaft will wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung mehr als acht Jahre Haft für den kolumbianischen Pop-Superstar Shakira fordern. Das geht aus der Anklageschrift vor, die AFP am Freitag einsehen konnte. Die Staatsanwaltschaft will außerdem eine Strafe in Höhe von 24 Millionen Euro fordern.
Shakira weist die Vorwürfe zurück. Das Gericht muss nun entscheiden, ob und wann es einen Prozess aufnimmt. Die 45 Jahre alte Sängerin steht unter Verdacht, den spanischen Fiskus um 14,5 Millionen Euro betrogen zu haben.
Die Sängern hatte am Mittwoch einen Deal mit der Staatsanwaltschaft abgelehnt und ihr eine "Verletzung ihrer Rechte" und "unlautere Methoden" vorgeworfen. Die Möglichkeit einer Einigung bleibt aber noch bis zum ersten Gerichtstermin bestehen.
Die spanische Staatsanwaltschaft beschuldigt Shakira, zwischen 2012 und 2014 keine Einkommenssteuer in Spanien gezahlt zu haben. Sie habe in dieser Zeit gemeinsam mit dem spanischen Top-Fußballer Gerard Piqué im Land gelebt, ihren steuerrechtlichen Wohnsitz aber bis 2015 auf den Bahamas gehabt.
Shakiras Anwälte halten dem entgegen, dass ihr Einkommen vor allem aus den internationalen Tourneen stamme, und dass sie nicht mehr als sechs Monate im Jahr in Spanien gelebt habe. Sie habe zudem bereits gut 17 Millionen Euro an den spanischen Fiskus gezahlt.
Shakira war auch in den "Panama Papers" erwähnt worden, die 2016 enthüllt hatten, dass zahlreiche Staats- und Regierungschefs und bekannte Persönlichkeiten in Steuerparadiesen Geld vor dem Fiskus versteckt hatten.
Shakira ist mit über 60 Millionen verkauften Alben eine der erfolgreichsten Musikerinnen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Im Juni trennte sie sich nach zwölf Jahren Beziehung von dem spanischen Fußballstar Gerard Piqué. Die beiden haben zwei Kinder zusammen und wurde vom US-Magazin "Forbes" mehrfach unter die Top 10 der "mächtigsten Paare der Welt" gewählt. Das Paar lebte lange gemeinsam am Stadtrand von Barcelona.
N.Walker--AT