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Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader
In einem Prozess um großangelegten Anlagebetrug mit Internetplattformen ist ein Mann in Göttingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 278 Fällen schuldig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage gehörte er zu einer Bande hinter der Betrugsplattform FX Leader, die von 2017 bis 2021 aktiv war. Nach früheren Ermittlerangaben sollten die Täter mit dieser und anderen Plattformen zehntausende Menschen um 90 Millionen Euro betrogen haben.
Laut Anklage waren unter den Opfern der Plattform FX Leader rund 5500 Menschen aus Deutschland, die insgesamt rund 23 Millionen Dollar (etwa 19,79 Millionen Euro) einzahlten. Der Verurteilte war demnach in einem von den Tätergruppierung betriebenen Callcenter im Ausland tätig. Der israelisch-ungarische Staatsbürger wurde im Sommer 2025 in Ungarn festgenommen und anschließend ausgeliefert. Das Urteil wurde am Mittwoch vergangener Woche verkündet.
In Niedersachsen wird seit 2021 gegen das internationale Netzwerk hinter den betrügerischen Plattformen ermittelt. Im Frühjahr 2023 wurden fünf führende Verdächtige im Ausland gefasst. Es gab Razzien in Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel. Im Mai und Juni vergangenen Jahres nahmen die Ermittler dann zwei weitere Beschuldigte fest, darunter den nun in Göttingen verurteilten 39-Jährigen. Vor dem Landgericht in der Stadt liefen bereits zuvor Prozesse zu dem Fall.
Nach früheren Ermittlerangaben arbeitete die Bande hochprofessionell und betrieb Callcenter zur Betreuung der Opfer. Diese wurden durch Internetwerbung auf die vermeintlichen Handelsplattformen geleitet und zu angeblichen Investitionen in Kryptowährungen oder gehebelte Finanzprodukte überredet. Tatsächlich wurden ihnen Kursgewinne nur vorgetäuscht, das gesamte investierte Geld floss an Hintermänner.
Das Landgericht verurteilte den Beschuldigten parallel zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von etwa 764.000 Euro an eine Geschädigte, die eine sogenannte Adhäsionsklage eingereicht hatte. Zudem ordnete es die Einziehung von rund 226.000 Euro bei dem Beschuldigten an. Das entspricht laut Gericht der Summe, die er mit seinen Taten verdiente.
E.Rodriguez--AT