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Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
Der asiatische Onlinehändler Shein darf sein Geschäft in Frankreich fortführen. Ein Gericht in Paris lehnte am Freitag einen Antrag des französischen Staates auf eine dreimonatige Sperre der Plattform ab. Da Shein angeprangerte Angebote illegaler Waren entfernt habe, scheine die Maßnahme "unangemessen", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht betonte allerdings, dass der Verkauf illegaler Waren - darunter kinderpornographische Sexpuppen, Waffen und Medikamente - einen "schweren Schaden der öffentlichen Ordnung" verursacht habe.
Shein hatte sich gegen die drohende Sperrung gewehrt. In einer Anhörung Anfang Dezember beklagte das Unternehmen eine politische und mediale Schmähkampagne.
Die Ermittlungen der französischen Justiz gegen Shein wegen des Verkaufs kinderpornografischer Produkte laufen noch. Im Fall einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen bis zu sieben Jahre Haft und eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro. Fehlende Alterskontrollen und der Verkauf von Waffen könnten zudem je drei Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro nach sich ziehen.
Eine Gruppe französischer Handelsverbände und Marken hat Shein außerdem wegen unlauterer Konkurrenz verklagt. Shein hatte Anfang November unter heftigen Protesten einen ersten dauerhaften Laden in einem Traditionskaufhaus gegenüber dem Pariser Rathaus eröffnet. Kritiker werfen Shein vor, den europäischen Markt mit Billigkleidung zu überschwemmen.
Auch andere Online-Plattformen sind im Visier der französischen Justiz, teils wegen illegaler Produkte, teils wegen mangelnder Altersprüfung.
W.Stewart--AT