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Geldwäsche mit Kryptowährungen: Behörden schalten kriminelle Internetplattform ab
Ermittler aus Deutschland und der Schweiz haben eine seit fast zehn Jahren aktive Internetplattform zur Geldwäsche mit Kryptowährungen abgeschaltet. Wie das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main am Montag mitteilten, handelte es sich um den sogenannten Bitcoinmixer cryptomixer.io. Die Geldwäscheplattform galt demnach als ältester Onlinedienst seiner Art. Über ihn sollen Zahlungen in Milliardenhöhe abgewickelt worden sein, um kriminelle Geldflüsse zu verschleiern.
Nach Angaben der deutschen Ermittler wurden die Server der Plattform am vergangenen Mittwoch in der Schweiz abgeschaltet. Neben Beweismitteln wurden bei der Aktion auch Krytowährungsbestände im Wert von etwa 25 Millionen Euro beschlagnahmt. Zu den Beweismitteln gehörten demnach E-Mailkonten, die nun zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden sollen.
Laut Ermittlern konnten über die Plattform anonym Kryptowährungen ein- und ausgezahlt werden, was die Rückverfolgung erschwerte. Dies habe sie "zu einem beliebten Geldwäscheservice für die Underground Economy" gemacht. Der Bitcoinmixer machte demnach Umsatz "in Milliardenhöhe", wobei mutmaßlich "ein Großteil" davon aus kriminellen Quellen stammte.
Den Verantwortlichen hinter cryptomixer.io wird gewerbsmäßge Geldwäsche und das Betreiben einer kriminellen Internethandelsplattform zur Last gelegt. Den Angaben zufolge sind diese bisher aber nicht identifiziert, Festnahmen meldeten die Behörden nicht. Beteiligt an den Ermittlungen waren Polizei und Staatsanwaltschaften aus Deutschland und der Schweiz sowie die europäische Polizeibehörde Europol. Auch Behörden aus den USA und weiteren europäischen Staaten waren in den Fall eingebunden.
Der Leiter der für Computerkriminalität zuständigen Spezialanteilung bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, Benjamin Krause, sprach von einem "relevanten Erfolg der Strafverfolgungsbehörden". Auch wenn es keine Festnahmen gegeben habe, wirkten sich die Abschaltung des Diensts und die Beschlagnahmung erheblicher Vermögenswerte bereits aus.
A.Taylor--AT