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Äußerungen auf X zu Umgang mit Ausländern: Schöffe aus Niedersachsen verliert Amt
Nach diversen Wortmeldungen zum Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern im Kurzbotschaftendienst X ist ein am Amtsgericht im niedersächsischen Bad Iburg tätiger Schöffe seines Amtes enthoben worden. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, gab das Oberlandesgericht Oldenburg einem entsprechenden Antrag statt. Die Äußerungen des Schöffen legten nahe, "dass er sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen und Ausländer entgegen dem Diskriminierungsverbot deutlich benachteiligen wird". Er sei für das Amt deshalb "ungeeignet".
Nach Gerichtsangaben hatte der Mann auf X im August und September 2024 in einer Reihe von Posts zu erkennen gegeben, dass er eine "Islamisierung" des Landes fürchte und den rechtsstaatlichen Umgang mit kriminellen Ausländern für unzureichend halte. Unter anderem kommentierte er einen Bericht über eine 18-monatige Haftstrafe für einen Verdächtigen mit dem Worten: "Das müssten mindestens 18 Jahre sein oder in diesem Falle die Abschiebung".
Unter anderem diese Wortmeldung gab laut Begründung des Oberlandesgericht den Ausschlag, wie das Amtsgericht Bad Iburg mitteilte. Mit der Forderung nach mindestens 18 Jahren Haft in Verbindung mit einer Abschiebung habe der Mann klar zu erkennen gegeben, dass er rechtsstaatswidrige und unzulässige Strafen befürworte. Die gesetzliche Höchststrafe in Deutschland betrage 15 Jahre. Es sei zu befürchten, dass er nicht nach Recht und Gesetz entscheide.
In der Gesamtschau habe der Schöffe seine Amtspflichten somit "gröblich verletzt" und sei aus dem Blickwinkel eines "verständigen objektiven Verfahrensbeteiligten" nicht tragbar. Er biete keine Gewähr dafür, sein Amt unparteiisch und rechtsstaatskonform auszuüben. Schöffen seien in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch die auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter geltende "Verfassungstreuepflicht" beschränkt.
Schöffen wirken in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mit und sollen dafür sorgen, dass die Bevölkerung mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung an der Rechtsprechung beteiligt wird. Während der Verhandlungen sind sie den Berufsrichterinnen- und Berufsrichtern gleichgestellt. Es handelt sich um ein Ehrenamt, die Amtszeit dauert fünf Jahre. Die Behörden erstellen Listen von Kandidatinnen und Kandidaten, auch Bewerbungen in Eigeninitiative sind möglich.
Vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten dürfen nur unter gesetzlich genau definierten Bedingungen ablehnen. Aufgrund ihrer zentralen Stellung im Rechtssystem ist auch die Entfernung von Schöffen aus dem Amt gesetzlich genau geregelt und an strenge Bedingungen geknüpft. Details sind im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt. Demnach muss ein Strafsenat an einem Oberlandesgericht auf Antrag des betroffenen Berufsrichters über die Angelegenheit entscheiden.
In den vergangenen Jahren berichteten Medien immer wieder auch über Versuche von Rechtsextremisten und sogenannten Reichsbürgern, ihre Anhänger gezielt als Schöffen zu platzieren und damit Einfluss auf Strafprozesse zu nehmen.
Laut Amtsgericht waren die Äußerungen des Mannes auf X ursprünglich durch einen Medienbericht im vergangenen Oktober publik geworden. Er wurde vom Vorsitzenden Richter seines Schöffengerichts danach zunächst von einer Verhandlung gegen einen rumänischen Staatsbürger wegen Diebstahls und Betrugs abgezogen. Später stellte der Vorsitzende des Schöffenwahlausschusses des Amtsgerichts Bad Iburg beim Oberlandesgericht den Antrag auf Amtsenthebung.
O.Gutierrez--AT