-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
-
250 Jahre USA: Trump-Rede wegen Gewitters verspätet
-
AfD-Parteitag geht mit Reden von Weidel und Chrupalla zu Ende
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in Köln erwartet
-
Zehntausende protestieren in Albanien gegen Kushner-Bauprojekt - und gegen Regierungschef Rama
-
250 Jahre USA: Feiern in Washington wegen Gewitters unterbrochen
-
Mbappés Elfmeter reicht: Frankreich ringt Paraguay nieder
-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern Anfang 2020 unverhältnismäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre für unverhältnismäßig erklärt. Als mildere Coronaschutzmaßnahme wären auch bloße Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen, erklärte das Gericht am Dienstag. Diese hätten "die Adressaten weniger belastet". Im April 2020 in Sachsen verhängte Kontaktbeschränkungen seien dagegen rechtmäßig gewesen. (Az. 3 CN 1.21 und 3 CN 2.21)
In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt. Im Oktober 2021 erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre nachträglich für unzulässig. Dagegen wehrte sich der Freistaat vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Revision nun zurückwies.
Es habe sich um einen "schweren Eingriff in die Grundrechte" gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Dieser wäre nur verhältnismäßig gewesen, wenn er - über die Kontaktbeschränkung hinaus - einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen hätte leisten können.
Anders beurteilte das Gericht die damalige Lage in Sachsen. Dort waren Kontaktbeschränkungen verhängt, Restaurants und Cafés sowie Sportstätten geschlossen worden. Dagegen wandte sich ein Anwalt zunächst vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht. Dieses stufte die Maßnahmen nachträglich als verhältnismäßig ein. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun und wies die Revision des Anwalts zurück.
Das Infektionsschutzgesetz in seiner damaligen Fassung sei eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für die Verordnung gewesen, erklärte das Gericht in Leipzig. Der Gesetzgeber könne nicht voraussehen, welche Krankheitserreger neu aufträten. Erst nach einer gewissen Zeit könne es notwendig werden, die Voraussetzungen für Schutzmaßnahmen für die spezifische Krankheit zu konkretisieren. In Deutschland passierte das im Herbst 2020.
"Die angegriffenen Ge- und Verbote waren für die Zielerreichung geeignet", sagte Richterin Philipp am Dienstag. Das Bundesverwaltungsgericht stütze die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass der Gesetzgeber seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten habe und es keine Alternative zu den Maßnahmen gegeben habe.
Beim Bundesverwaltungsgericht sind noch eine ganze Reihe ähnlicher Corona-Verfahren anhängig, weshalb der am Dienstag verkündeten Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukommt.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte nach dem Urteil, die Landesregierung sei davon überzeugt, "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren". Daran ändere sich auch nichts, "wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen". Die Regierung respektiere die Entscheidung und werde "die Urteilsgründe sorgfältig analysieren sowie die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen".
Th.Gonzalez--AT