-
"Schande": Kritik an Altkanzler Schröder nach Besuch bei Putin
-
Mission 1: Zverev startet trotz Schrecksekunde erfolgreich
-
Tourismus: Neuer Rekord bei Übernachtungen in deutschen Betrieben
-
Tischtennis: Ovtcharov muss für EM absagen
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover
-
Trump: Die USA werden den Iran vor den Kongresswahlen nicht mehr angreifen
-
Prien: Frühkindliche Bildung entscheidend für Schulerfolg - Gesetz im Bundestag
-
Brasilien: Drittplatzierter bei Präsidentschaftswahl unterstützt Bolsonaro
-
Vor CDU-Klausurtagung: Frei dringt auf klaren Kurs und "konsequente" Umsetzung von Reformen
-
Schüsse auf Auto mit Kind an Bord: Mann in New York bei ICE-Einsatz verletzt
-
Einstand für die 76ers: James erzielt zehn Punkte
-
Voss zieht positives DTM-Fazit: "Spannend und ausgeglichen"
-
WNBA: Wilson zum fünften Mal als MVP ausgezeichnet
-
Sander über Blessin: "Trainer, der sehr klar kommuniziert"
-
NFL: Buccaneers feiern ersten Saisonsieg
-
Mumbrú: Bayern-Profi Washington keine Option für DBB-Team
-
Kühnen verteidigt Zverev: "Der beste Spieler des Jahres"
-
US-Flugzeugträger "USS Abraham Lincoln" nach elfmonatigem Einsatz wieder in Kalifornien
-
"Führungskraft" auf Rekordjagd: Gidsel stellt Tor-Bestmarke ein
-
Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher
-
Polizei: Mann in New York bei Auseinandersetzung mit Bundeskräften angeschossen
-
"Elon ist unser moderner Thomas Edison": Trump verleiht Musk höchsten US-Wissenschaftspreis
-
USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen
-
Medien: Möglicher Infantino-Kontrahent tritt nicht an
-
Gidsel-Rekord: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Mehr als 70.000 Teilnehmer bei neuen Schülerprotesten in Frankreich
-
DESG-Zwist: Erfurter Sportler unterschreiben "unter Protest"
-
Maradona-Prozess: Anklage fordert bis zu zwölf Jahre Haft
-
Bundestag fordert breitere Datengrundlage bei Pränataltests
-
Ukraine-Team zu Gespräch mit Trump-Unterhändlern am Freitag und Samstag in den USA
-
Dank Gidsel-Show: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Strafrechtliche Ermittlungen: Niedersachsens SPD-Fraktionschef Politze tritt zurück
-
Klitschko: Russland zwingt Kiew vor Winter in Überlebenskampf
-
Trump: Wer nicht von "Superintelligenz" spricht, ist ein "Feind"
-
Huthis weiten Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt Riad aus
-
Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen
-
Britischer Regierungschef bei Merz: Burnham will engere Zusammenarbeit mit Berlin und der EU
-
Anklage erweitert: USA beschuldigen Maduro nun auch der Folter
-
Steinmeier hebt bei Staatsbesuch in Paris deutsches Bekenntnis zu Europa hervor
-
Zentralrat der Juden kritisiert Berliner Vereinbarung zu Antisemitismus
-
Ethikbehörde: Trump-Trust investiert massiv in Meta und SpaceX
-
Ceferin tritt zur Wiederwahl als UEFA-Chef an
-
UEFA stellt Reformen vor: Gegenkandidat lässt auf sich warten
-
Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert
-
Internationaler Strafgerichtshof bezeichnet Duterte als verhandlungsfähig
-
Koalitionsausschuss lässt Fragen offen: "Gute Atmosphäre" aber wenig Greifbares
-
Alex Bodi mizează, alături de CRIF, pe investiții transparente și pe prevenirea riguroasă a spălării banilor
-
Stadt Mannheim muss umstrittenen Artikel zu Swingerparty doch veröffentlichen
-
Judoka Scoccimarro gewinnt WM-Bronze
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike kann wieder gehen
Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien
Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Verbot der Blutentnahme durch Heilpraktiker im Rahmen nicht-homöopathischer Eigenbluttherapien gebilligt. Die entsprechende gesetzliche Regelung sei gerechtfertigt und kein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Mit diesem lehnten sie die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin ab. (Az. 1 BvR 2324/24)
Nach Gerichtsangaben ging es bei der Beschwerde um die Blutentnahme bei sogenannten nativen und erweiterten nativen Eigenblutbehandlungen sowie Eigenserumstherapien. Die Heilpraktikerin wollte Patienten Blut aus einer Vene entnehmen und danach unverändert oder versetzt mit Arzneimitteln wieder in die Muskulatur spritzen. Bei der Eigenserumtherapie geht es um die Wiederinjektion von zentrifugiertem Serum aus dem Patientenblut.
Laut Arzneimittel- und Transfusionsgesetz fallen alle Blutentnahmen zu derartigen Zwecken unter den sogenannten Arztvorbehalt. Sie dürfen nur von Ärztinnen oder Ärzten oder entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Ausnahmen etwa für Heilpraktiker gelten nur bei der sogenannten homöopathischen Eigenblutbehandlung, bei der eine winzige Blutmenge - etwa ein Tropfen aus einer Fingerkuppe - entnommen wird.
Verfassungsrechtlich sei die gesetzliche Regelung nicht zu beanstanden, hieß es in dem Beschluss vom 20. Mai. Es gehe um "wichtige Belange des Allgemeinwohls im Sinn der öffentlichen Gesundheit". Die Vorschrift ziele auf die Integrität von Behandlungsmethoden, die Sicherheit der dabei eingesetzten Blutprodukte und die Sicherheit der Behandelten.
Der damit verbundene Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit sei nicht als erheblich einzustufen. Heilpraktiker, die nicht-homöopathische Eigenbluttherapien anbieten wollten, würden nur gehindert, "einen Teilbereich" ihrer Tätigkeit auszuüben, betonte das Gericht.
Auch die Unterscheidung zwischen nicht-homöopathischen und homöopaathischen Eigenbluttprodukten durch den Gesetzgeber sei nicht zu beanstanden. Die Differenzierung sei sachlich begründet. Ein etwaiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot lasse sich nicht feststellen.
Die Beschwerdeführerin war zuvor schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert, dieses verwarf eine Beschwerde der Frau gegen frühere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im August 2024 als unbegründet. Daraufhin zog sie vor das Bundesverfassungsgericht.
Nach damaligen Angaben des Bundesverfassungsgerichts bot die Frau seit 2011 verschiedene Formen der Eigenbluttherapie an. 2019 untersagten ihr die zuständigen Aufsichtsbehörden die Blutentnahme zur Herstellung nicht-homöopathischer Eigenblutprodukte. Dagegen zog sie vor Gericht.
A.Moore--AT