-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
-
Selenskyj: "Erhebliche Schäden" am Stromnetz der Ukraine durch russische Angriffe
-
China verkündet Einigung mit EU bei Handel mit Hybridautos
-
UN-Menschenrechtsbüro verfolgt Schülerproteste in Frankreich "mit Sorge"
-
Gesichtsliftings beliebt: Umfrage zu Schönheits-OPs zeigt Einfluss sozialer Medien
-
EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Deutsche Bahn passt Planung an
-
Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag
-
Einsatz für Menschenrechte: Südafrikanerin Navi Pillay erhält Friedensnobelpreis
-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
-
"Schande": Scharfe Kritik an Schröders Putin-Besuch von Merz und Bundesparteien
-
Merz "zutiefst empört" über Schröders Besuch bei Putin in Moskau
-
Tödliche Schüsse bei Waffenkontrolle in Bayern: Kein Hinweis auf extremistisches Motiv
-
An Baumspitzen geklammert: Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien gerettet
-
Friedensnobelpreis geht an südafrikanische Juristin Navanethem "Navi" Pillay
-
Zwei Tote bei Waffenkontrolle: Motiv von 60-jährigem Verdächtigen noch unklar
-
Unterwasserlärm: Australische Forscher testen Hörvermögen von Seelöwen und Seebären
-
"Schande": Kritik an Altkanzler Schröder nach Besuch bei Putin
-
Mission 1: Zverev startet trotz Schrecksekunde erfolgreich
-
Tourismus: Neuer Rekord bei Übernachtungen in deutschen Betrieben
-
Tischtennis: Ovtcharov muss für EM absagen
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover
-
Trump: Die USA werden den Iran vor den Kongresswahlen nicht mehr angreifen
-
Prien: Frühkindliche Bildung entscheidend für Schulerfolg - Gesetz im Bundestag
-
Brasilien: Drittplatzierter bei Präsidentschaftswahl unterstützt Bolsonaro
-
Vor CDU-Klausurtagung: Frei dringt auf klaren Kurs und "konsequente" Umsetzung von Reformen
-
Schüsse auf Auto mit Kind an Bord: Mann in New York bei ICE-Einsatz verletzt
-
Einstand für die 76ers: James erzielt zehn Punkte
-
Voss zieht positives DTM-Fazit: "Spannend und ausgeglichen"
-
WNBA: Wilson zum fünften Mal als MVP ausgezeichnet
-
Sander über Blessin: "Trainer, der sehr klar kommuniziert"
-
NFL: Buccaneers feiern ersten Saisonsieg
-
Mumbrú: Bayern-Profi Washington keine Option für DBB-Team
-
Kühnen verteidigt Zverev: "Der beste Spieler des Jahres"
-
US-Flugzeugträger "USS Abraham Lincoln" nach elfmonatigem Einsatz wieder in Kalifornien
-
"Führungskraft" auf Rekordjagd: Gidsel stellt Tor-Bestmarke ein
-
Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher
-
Polizei: Mann in New York bei Auseinandersetzung mit Bundeskräften angeschossen
-
"Elon ist unser moderner Thomas Edison": Trump verleiht Musk höchsten US-Wissenschaftspreis
-
USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen
-
Medien: Möglicher Infantino-Kontrahent tritt nicht an
-
Gidsel-Rekord: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Mehr als 70.000 Teilnehmer bei neuen Schülerprotesten in Frankreich
-
DESG-Zwist: Erfurter Sportler unterschreiben "unter Protest"
-
Maradona-Prozess: Anklage fordert bis zu zwölf Jahre Haft
-
Bundestag fordert breitere Datengrundlage bei Pränataltests
Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein
Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).
Der Kläger, ein früherer Feuerwehrmann, hatte für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gearbeitet. Dabei exhumierte und identifizierte er viele Jahre lang Weltkriegstote im In- und Ausland. Er bekam eine Posttraumatische Belastungsstörung. Die Krankheit ist in der Verordnung nicht als Berufskrankheit gelistet, die Berufsgenossenschaft wollte sie auch nicht wie eine Berufskrankheit anerkennen.
Wer an einer Berufskrankheit leidet, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Leichenumbetter klagte dagegen, dass seine Belastungsstörung nicht anerkannt wurde. Vor dem Sozial- und dem Landessozialgericht hatte er zunächst keinen Erfolg, mit der Revision am Bundessozialgericht schon.
Dieses überprüfte das Urteil aus Potsdam und verwies den Fall dorthin zurück. Es bezog sich dabei auf seine Entscheidung aus dem Januar, wonach eine posttraumatische Belastungsstörung bei einem Rettungssanitäter als Berufskrankheit gilt. Denn diese seien einem erheblich höheren Risiko der Belastung mit traumatisierenden Ereignissen und Situationen ausgesetzt.
Ob das auch für Leichenumbetter gilt, muss das Landessozialgericht nun nach den aktuellen Erkenntnissen der Medizin beurteilen. Maßgeblich ist das Diagnosemanual für psychische Störungen, wie die Richterinnen und Richter in Kassel ausführten.
Wenn Leichenumbetter wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt seien, sei dies abstrakt-generell die Ursache für die Störung. Das Landessozialgericht muss dann prüfen, ob das auch auf den Kläger im konkreten Fall zutrifft.
R.Garcia--AT