-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
-
Selenskyj: "Erhebliche Schäden" am Stromnetz der Ukraine durch russische Angriffe
-
China verkündet Einigung mit EU bei Handel mit Hybridautos
-
UN-Menschenrechtsbüro verfolgt Schülerproteste in Frankreich "mit Sorge"
-
Gesichtsliftings beliebt: Umfrage zu Schönheits-OPs zeigt Einfluss sozialer Medien
-
EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Deutsche Bahn passt Planung an
-
Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag
-
Einsatz für Menschenrechte: Südafrikanerin Navi Pillay erhält Friedensnobelpreis
-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
-
"Schande": Scharfe Kritik an Schröders Putin-Besuch von Merz und Bundesparteien
-
Merz "zutiefst empört" über Schröders Besuch bei Putin in Moskau
-
Tödliche Schüsse bei Waffenkontrolle in Bayern: Kein Hinweis auf extremistisches Motiv
-
An Baumspitzen geklammert: Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien gerettet
-
Friedensnobelpreis geht an südafrikanische Juristin Navanethem "Navi" Pillay
-
Zwei Tote bei Waffenkontrolle: Motiv von 60-jährigem Verdächtigen noch unklar
-
Unterwasserlärm: Australische Forscher testen Hörvermögen von Seelöwen und Seebären
-
"Schande": Kritik an Altkanzler Schröder nach Besuch bei Putin
-
Mission 1: Zverev startet trotz Schrecksekunde erfolgreich
-
Tourismus: Neuer Rekord bei Übernachtungen in deutschen Betrieben
-
Tischtennis: Ovtcharov muss für EM absagen
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover
Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt
Nach der Hilfe beim Suizid eines psychisch kranken Patienten ist ein ehemaliger Arzt erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Verurteilung wegen Totschlags vorgegangen. Karlsruhe erklärte seine Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Dienstag für unzulässig. Der Neurologe und Psychiater aus Nordrhein-Westfalen war im Februar 2024 vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. (Az. 2 BvR 860/25)
Es stellte fest, dass der Arzt einem Patienten beim Suizid geholfen hatte, obwohl dieser seine Entscheidung wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie nicht frei treffen konnte. Dem Essener Gericht zufolge erkannte der ehemalige Arzt, dass der Patient seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen konnte. Dennoch habe er ihm im August 2020 Suizidhilfe geleistet.
Er habe die Grenze aus Mitleid "sehenden Auges" überschritten. Auf Grundlage seiner von ihm selbst entwickelten Definition von Freiverantwortlichkeit sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass der Suizidwunsch als freiverantwortlich eingeordnet werden müsse, führte das Gericht aus.
Der Mediziner wurde des Totschlags als mittelbarer Täter schuldig gesprochen. Gegen das Urteil wandte er sich zunächst an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler.
Daraufhin zog der Arzt vor das Bundesverfassungsgericht. Er sah seine Grundrechte verletzt. Das Gericht nahm seine Beschwerde nun aber nicht zur Entscheidung an. Die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten sei nicht schlüssig aufgezeigt, erklärte es.
R.Chavez--AT