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BGH urteilt Donnerstag zu Payback-Wertgutschriften beim Kauf von Hörgeräten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (08.45 Uhr) ein Urteil zu Payback-Wertgutschriften für den Kauf von Hörgeräten. Der Händler Amplifon warb mit der Gutschrift: Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. Wegen der hohen Kaufpreise von bis zu 4500 Euro von Hörgeräten wertete die Wettbewerbszentrale dies als gesetzlich verbotene "Werbegaben". (Az.: I ZR 43/24)
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Hamburg Punktgutschriften im Wert über fünf Euro untersagt. Die Punkte seien eine "Werbegabe", die nach dem Heilmittelwerbegesetz auf "geringwertige Kleinigkeiten" beschränkt seien. Vor dem BGH will die Wettbewerbszentrale den Deckel auf einen Euro drücken. Amplifon wehrt sich grundsätzlich dagegen.
W.Morales--AT