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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als hundert Fällen ist ein Karatetrainer aus Sachsen-Anhalt rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Montag eine 13-jährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Mann. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wies der BGH zurück. (Az. 6 StR 230/26)
Laut Urteil des Landgerichts vom Januar war der Mann hauptberuflich als Trainer in einem Karateverein für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zuständig. In 103 Fällen machte er sich demnach des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wie auch des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig. In 38 weiteren Fällen wurde er des sexuellen Kindesmissbrauchs, davon in drei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, schuldig gesprochen.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Taten zwischen 1998 und 1999 sowie zwischen 2004 und 2011 begangen hatte. Die betroffenen Kinder waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen sieben und neun Jahre alt. Der Mann war weitgehend geständig. In zahlreichen weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Der Mann war bereits 2024 wegen sexuellen Missbrauchs zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe wurde mit einbezogen.
E.Hall--AT