-
"Chance genutzt": Kössler überzeugt den Bundestrainer
-
Trump ernennt Kommentatorin Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Kompany: Musiala wird wieder "glücklich Fußball spielen"
-
Tor gegen BVB: Füllkrug kann sich Jubel "nicht verkneifen"
-
"Lebensbedrohlicher" Sturm: Hurrikan "Isaias" in Florida auf Land getroffen
-
Trump kritisiert Friedensnobelpreis für Pillay als "schändlich"
-
Hoppermann: Bei CDU-Präsidiumsklausur Aufarbeitung der jüngsten Wahldebakel
-
Drei Männer wegen Mordes an drei Surf-Touristen in Mexiko schuldig gesprochen
-
Schweres Erdbeben in Panama: Staatschef spricht von "großer Katastrophe"
-
Tödliche Überflutungen: Brasiliens Staatsanwaltschaft verklagt Shell auf Schadenersatz
-
Umstrittener Royal: Prinz Harry bei Besuch von Rugby-Spiel ausgebuht
-
Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken
-
US-Gesandter Witkoff: "Konstruktive Gespräche" mit Kiew und Europäern zum Ukraine-Krieg
-
Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"
-
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe
-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz
Beim Verkauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet muss auf den Datenschutz geachtet werden. Kunden müssen ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg entschied. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage vorgelegt. (Az. C-21/23)
Der BGH muss in einem Rechtsstreit zwischen zwei konkurrierenden Apothekern entscheiden. Einer von ihnen verkauft seit 2017 Medikamente über Amazon. Wenn Kundinnen und Kunden diese bestellen, müssen sie verschiedene Informationen angeben. Der andere Apotheker klagte dagegen. Er will erreichen, dass sein Konkurrent die Mittel nicht länger über das Internet verkaufen darf, solange nicht sichergestellt sei, dass die Kunden vorab in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einwilligen können.
Der Bundesgerichtshof fragte den EuGH, ob es sich überhaupt um Gesundheitsdaten handle, wenn für den Medikamentenkauf kein ärztliches Rezept notwendig ist. Das bejahte der EuGH nun. Bei der Onlinebestellung eingegebene Daten wie etwa Name, Lieferadresse und Informationen, die für die Individualisierung der Medikamente notwendig seien, stellten Gesundheitsdaten im Sinn der europäischen Datenschutzgrundverordnung dar.
Der Verkäufer müsse Kundinnen und Kunden also über die Umstände und den Zweck der Datenverarbeitung informieren, und zwar deutlich und vollständig. Er müsse auch ihre ausdrückliche Einwilligung zu dieser Verarbeitung einholen.
Aus den Daten könne nämlich auf den Gesundheitszustand geschlossen werden, erklärte der EuGH, da eine Verbindung zwischen dem Käufer und dem Arzneimittel hergestellt werde. Das sei unabhängig davon, ob dieser die Medizin vielleicht für jemand anderen bestelle.
Im konkreten Fall muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
R.Chavez--AT