-
Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
-
Iran lässt Öltanker aus Malaysia durch Straße von Hormus
-
Finanztip kritisiert Kostenproblem bei neuer privater Altersvorsorge
-
Zwei Pferde verenden bei Unfall mit Kutsche in Potsdam
-
IOC kehrt ab Olympia 2028 zu Geschlechtstests zurück
-
Warnung von Wohnungsbauwirtschaft und Verbänden: Zu wenig Neubau
-
Chemieagenda: Bundesregierung will Unternehmen bei Energiepreisen entlasten
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
-
Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD
-
EU-Parlament ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern
-
Entlassung von Polizeianwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue rechtens
-
Filmemacher und Schriftsteller Alexander Kluge mit 94 Jahren gestorben
-
WTO-Chefin sieht schlimmste Störungen des globalen Handelssysstems seit 80 Jahren
-
Finnlands Staatschef Stubb: Ukraine-Verhandlungen womöglich vor dem Aus
-
Dobrindt: Einigung mit Drittstaaten zu Abschiebezentren bis Ende 2026 angestrebt
-
Beben bei Audi: Hülkenberg erfuhr es von seiner Mutter
-
Kanada ruft G7 zu gemeinsamer Anstrengung für Deeskalation im Iran-Krieg auf
-
Verbände fordern Rücknahme von Zulassungsstopp für Integrationskurse
-
Urteil: Keine Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel an Sachbuchautor
-
Mehr Transparenz an den Zapfsäulen: Bundestag stimmt für neue Spritpreisregeln
-
Trump: "Die USA brauchen nichts von der Nato" - Drohungen gegen Iran verstärkt
-
Ökonomen senken Wachstumsprognosen für Deutschland und die EU
-
Biber fluten Wald: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Eigentümern
-
EU-Kommission stellt mangelnden Jugendschutz bei Porno-Anbietern fest
-
EU-Kommission geht wegen Mängeln beim Jugendschutz gegen Snapchat vor
-
Stiftung Warentest: Nicht alle Abnehmspritzen halten Versprechen ein
-
Verteidigungsausgaben: Sieben Nato-Staaten bei mehr als drei Prozent des BIP
-
SPD im Bundestag gegen höhere Mehrwertsteuer - Esdar: Trifft die falsche Gruppe
-
EU-Parlament stimmt für Umsetzung von US-Handelsdeal - und stellt Bedingungen
-
Bischofskonferenzvorsitzender Wilmer wird neuer Bischof in Münster
-
EU-Parlament stimmt für Verbot von KI-Systemen für Porno-Deepfakes
-
EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU
-
Einzelhandel erwartet schlechteres Ostergeschäft als im Vorjahr
-
Panikkäufe und Milliardenhilfen: Asiatische Staaten kämpfen mit Folgen des Krieges
-
DFB-Elf: Abschlusstraining mit komplettem Kader
-
Wirtschaftsministerin Reiche offen für mögliche Erhöhung der Pendlerpauschale
-
Siebeneinhalb Jahre Haft für Mord an demenzkrankem Vater in Bayern
-
Beschwerden nach Zeitumstellung: Frauen laut Umfrage deutlich häufiger betroffen
-
Lebensmittelvergiftung: Sängerin Rosalía muss Konzert in Italien abbrechen
-
Chemiekonzern BASF eröffnet riesiges neues Werk in China
-
Klagen von russischen Geschäftsleuten gegen Sanktionen scheitern vor EuGH
-
Nur eine Erhöhung am Tag: Bundestag bringt neue Regeln für Tankstellen auf den Weg
Streit um Babypuder: J&J schließt 700-Millionen-Dollar-Vergleich mit US-Staaten
Im jahrelangen Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken eines Babypuders hat der Pharmakonzern Johnson & Johnson einen Vergleich im Volumen von 700 Millionen Dollar (rund 650 Millionen Euro) mit mehr als 40 US-Bundesstaaten geschlossen. Im Gegenzug für die Zahlungen stellen die Bundesstaaten ihre Strafverfolgung des Unternehmens ein, wie die Generalstaatsanwältin von New York, Letitia James, am Dienstag mitteilte.
Die Ermittlungsbehörden der 42 Bundesstaaten sowie des Hauptstadtbezirks District of Columbia hatten J&J in ihrer Klage vorgeworfen, in einer Werbekampagne für das Talkumpuder dessen angebliche Gesundheitsrisiken verschleiert zu haben. Das Puder soll Spuren von krebserregendem Asbest enthalten haben, was J&J allerdings bis heute bestreitet. Das Unternehmen hatte das Produkt gleichwohl bereits im Jahr 2020 vom nordamerikanischen Markt genommen.
Die Vereinbarung mit den Bundesstaaten sieht nicht vor, dass der Konzern ein Schuldeingeständnis ablegt. Das Unternehmen will aber eine "umfassende und abschließende Beilegung" der Rechtsstreitigkeiten um das Talkum-Puder erreichen, wie der J&J-Manager Erik Haas am Dienstag erklärte.
Gegen den Konzern sind noch zehntausende Klagen von Privatpersonen anhängig, die den Konzern für Krebserkrankungen verantwortlich machen. In den allermeisten Fällen geht es um Eierstockkrebs. Eine im Januar 2020 veröffentlichte Zusammenfassung einer Reihe von Studien mit den Daten von insgesamt 250.000 Frauen hatte allerdings keinen statistischen Zusammenhang zwischen des Anwendung des Talkumpuders im Genitalbereich und dem Risiko von Eierstockkrebs aufgezeigt.
Eine Grundsatzvereinbarung mit den 42 Bundesstaaten sowie dem Bezirk der Hauptstadt Washington erreichte J&J bereits im Januar, der Vergleich wurde nach Angaben von Generalstaatsanwältin James aber erst jetzt unter Dach und Fach gebracht. Die 700 Millionen Dollar soll der Konzern in vier Raten über einen Zeitraum von drei Jahren zahlen.
"Keine Summe von Geld kann den Schmerz ungeschehen machen, den die mit Talkum versetzten Produkte von Johnson & Johnson verursacht haben, aber die Familien können heute versichert sein, dass das Unternehmen für den von ihm verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen wird", erklärte James.
Zur Beilegung der Privatklagen hatte J&J Anfang Mai einen Vergleich in Höhe von 6,5 Milliarden Dollar angeboten. Der Plan sieht eine Phase von drei Monaten vor, in denen die Klägerinnen und Kläger über das Angebot informiert werden. Stimmen 75 Prozent von ihnen zu, soll es als angenommen gelten. Das Geld soll dann über einen Zeitraum von 25 Jahren hinweg ausgezahlt werden.
O.Gutierrez--AT