-
CDU streitet vor Präsidiumssitzung über die "Brandmauer" zur AfD
-
Taiwans Präsident: Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll "Krieg verhindern"
-
Feuerwehr befreit Hunde aus Fuchsbau
-
Starkes Erdbeben in Panama: Mindestens 27 Verletzte und schwere Schäden
-
Indien: Gründer von Kakerlakenbewegung vor Protesten gegen Wahlkommission festgenommen
-
Tennis: Auch Struff scheitert in Shanghai
-
NHL: Seiders Red Wings unterliegen Grubauers Kraken
-
Linke fordert bei Pflege und Rente einheitliche Versicherungen
-
WNBA: Fiebich und New York scheitern im Halbfinale
-
"Chance genutzt": Kössler überzeugt den Bundestrainer
-
Trump ernennt Kommentatorin Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Kompany: Musiala wird wieder "glücklich Fußball spielen"
-
Tor gegen BVB: Füllkrug kann sich Jubel "nicht verkneifen"
-
"Lebensbedrohlicher" Sturm: Hurrikan "Isaias" in Florida auf Land getroffen
-
Trump kritisiert Friedensnobelpreis für Pillay als "schändlich"
-
Hoppermann: Bei CDU-Präsidiumsklausur Aufarbeitung der jüngsten Wahldebakel
-
Drei Männer wegen Mordes an drei Surf-Touristen in Mexiko schuldig gesprochen
-
Schweres Erdbeben in Panama: Staatschef spricht von "großer Katastrophe"
-
Tödliche Überflutungen: Brasiliens Staatsanwaltschaft verklagt Shell auf Schadenersatz
-
Umstrittener Royal: Prinz Harry bei Besuch von Rugby-Spiel ausgebuht
-
Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken
-
US-Gesandter Witkoff: "Konstruktive Gespräche" mit Kiew und Europäern zum Ukraine-Krieg
-
Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"
-
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe
-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
Gericht: Hohe Hürden für Freispruch von Vorwurf der Impfpassfälschung in Coronakrise
Für einen Freispruch vom Vorwurf der Impfpassfälschung unter Verweis auf eine vermeintlich unklare Rechtslage in der Coronakrise gelten einem Urteil des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Braunschweig (OLG) zufolge hohe Hürden. Pauschale Einlassungen eines Beschuldigten, er habe sich vor der Vorlage eines gefälschten Impfpasses auf eine eigene Internetrecherche verlassen, seien für die gerichtliche Feststellung eines sogenannten unvermeidbaren Verbotsirrtums jedenfalls unzureichend, erklärte das Gericht am Mittwoch. (Az.1 ORs 49/23)
Es kassierte mit der Entscheidung vom 7. März ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgericht in Braunschweig und gab der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Sprungrevision statt. Nun muss das Amtsgericht über den Fall, bei dem es um die Vorlage eines Impfpasses mit gefälschten Einträgen über angebliche Coronaimpfungen in einer Apotheke im Oktober 2021 ging, neu verhandeln.
Das Amtsgericht hatte dem Angeklagten zu Gute gehalten, dass er aufgrund der damaligen kontroversen Debatten zur Strafbarkeit der Vorlage gefälschter Impfnachweise ohne eigenes Verschulden überzeugt war, nichts Illegales zu tun. Juristen sprechen dann von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, der eine Bestrafung ausschließt. Das Gericht sprach den Angeklagten daraufhin frei.
Während der Coronakrise war zeitweise auch unter Juristen umstritten, ob das Vorzeigen von gefälschten Impfnachweisen bei nichtamtlichen Stellen wie Apotheken eine Urkundenfälschung darstellt oder eine Strafbarkeitslücke besteht. Selbst Oberlandesgerichte kamen zu unterschiedlichen Schlüssen.
Der Gesetzgeber passte das Strafgesetzbuch daraufhin Ende November 2021 an, um Rechtsunsicherheiten auszuschließen. Der Bundesgerichtshof stellte später höchstrichterlich fest, dass die Vorlage falscher Impfnachweise auch nach altem Recht strafbar war - also zu keinem Zeitpunkt eine Strafbarkeitslücke bestand. Fraglich blieb aber, ob Menschen aufgrund der zwischenzeitlichen Diskussionen zuvor eventuell einem Verbotsirrtum aufgesessen sein könnten.
Das Braunschweiger Amtsgericht bejahte die Frage im vorliegenden Fall, ging dabei nach Überzeugung des OLG allerdings zu pauschal vor. Die Aussage des Beschuldigten, er habe sich auf Ergebnisse eigener Internetrecherchen verlassen, reiche keinesfalls aus. Es müsse genauer geklärt werden, welche Gerichtsurteile oder sonstigen Quellen der Angeklagte heranzogen habe.
Darüber hinaus wäre es dem Beschuldigten seinerzeit "zuzumuten" gewesen, die höchstrichterliche Klärung der Rechtslage vor der von ihm geplanten Handlung abzuwarten, betonte das Oberlandesgericht. Die Beweisführung des Amtsgericht sei insgesamt "lückenhaft". Es müsse deshalb neu über den Fall entscheiden.
K.Hill--AT