-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro erscheint in New York vor Gericht
-
Trump nennt Kontrolle über Irans Öl "eine Option"
-
Paul McCartney kündigt neues Album an - Erster Song veröffentlicht
-
Geheimnisverrat: Verteidigungsministerium suspendiert Bundeswehr-Offizier
-
Merz lobt Klingbeil-Reformrede - indirekte Kritik an Söder
-
Nach US-Urteil: Reichinnek fordert Regulierung von Social-Media-Plattformen
-
EU-Parlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren
-
Trump-Unterhändler Witkoff sieht "starke Anzeichen" für Einigung mit Iran
-
Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden
-
Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Malinin auf Goldkurs, Gartung im Kür-Finale
-
Zwei Festnahmen bei europaweiten Durchsuchungen gegen Wirtschaftskriminalität
-
Kallas wirft Moskau Unterstützung des Iran bei Angriffen auf US-Ziele vor
-
FDP-Landeschef Höne kandidiert für Bundesvorsitz – Strack-Zimmermann zieht zurück
-
Nato-Partner der USA steigern Verteidigungsausgaben um knapp 20 Prozent
-
Geldstrafe wegen Tätigkeit für verbotene Reichsbürgervereinigung in Brandenburg
-
Trump erhält "Amerika zuerst"-Preis von eigener Partei
-
Lange Haftstrafen in Prozess um Drogenhandel mit 40 Tonnen Kokain in Köln
-
Bundesländer vereinbaren Mechanismus für Preissteigerungen des Deutschlandtickets
-
Festnahme in Berlin in Zusammenhang mit Signa-Pleite
-
Iran-Krieg: Wadephul fordert "abgestimmte Politik" mit den USA
-
Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
-
Iran lässt Öltanker aus Malaysia durch Straße von Hormus
-
Finanztip kritisiert Kostenproblem bei neuer privater Altersvorsorge
-
Zwei Pferde verenden bei Unfall mit Kutsche in Potsdam
-
IOC kehrt ab Olympia 2028 zu Geschlechtstests zurück
-
Warnung von Wohnungsbauwirtschaft und Verbänden: Zu wenig Neubau
-
Chemieagenda: Bundesregierung will Unternehmen bei Energiepreisen entlasten
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
-
Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD
-
EU-Parlament ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern
-
Entlassung von Polizeianwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue rechtens
-
Filmemacher und Schriftsteller Alexander Kluge mit 94 Jahren gestorben
-
WTO-Chefin sieht schlimmste Störungen des globalen Handelssysstems seit 80 Jahren
-
Finnlands Staatschef Stubb: Ukraine-Verhandlungen womöglich vor dem Aus
-
Dobrindt: Einigung mit Drittstaaten zu Abschiebezentren bis Ende 2026 angestrebt
-
Beben bei Audi: Hülkenberg erfuhr es von seiner Mutter
-
Kanada ruft G7 zu gemeinsamer Anstrengung für Deeskalation im Iran-Krieg auf
-
Verbände fordern Rücknahme von Zulassungsstopp für Integrationskurse
-
Urteil: Keine Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel an Sachbuchautor
-
Mehr Transparenz an den Zapfsäulen: Bundestag stimmt für neue Spritpreisregeln
-
Trump: "Die USA brauchen nichts von der Nato" - Drohungen gegen Iran verstärkt
Frankreichs Kabinett berät über umstrittenes Sterbehilfe-Gesetz
Der von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron angekündigte Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wird am Mittwochnachmittag im Kabinett beraten. Aktive Sterbehilfe soll demnach unter strengen Auflagen erlaubt werden. Die Ausdrücke "Sterbehilfe" und "assistierter Suizid" kommen in dem Text nicht vor. Pflegeverbände und die französische Bischofskonferenz kritisieren das Vorhaben scharf, das Macrons bedeutendste gesellschaftliche Reform seiner zweiten Amtszeit werden könnte.
Der Text soll Ende Mai in der Nationalversammlung debattiert werden. Mit einer Verabschiedung wird nicht vor 2025 gerechnet. Unheilbar kranke Erwachsene, deren Leid im Endstadium der Krankheit nicht mehr gelindert werden kann, sollen künftig "um Hilfe beim Sterben bitten können", so formulierte Macron es, als er im März die groben Linien des Gesetzes vorstellte.
Eine weitere Voraussetzung soll demnach die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen sein: Minderjährige und Patienten mit psychischen Erkrankungen oder etwa Alzheimer sollen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.
Ein Arzt soll nach Beratung mit weiteren Experten entscheiden, ob alle Auflagen erfüllt sind. In diesem Fall kann er dem Sterbewilligen ein zum Tod führendes Medikament verordnen. Dies kann der Patient in Anwesenheit eines Arztes selber einnehmen. Falls er körperlich dazu nicht in der Lage ist, kann ihm eine Arzt oder eine ihm nahestehende Person dabei helfen.
Die Bischofskonferenz, die das Vorhaben bereits scharf kritisiert hatte, ernannte vier Bischöfe, die die Position der katholischen Kirche zum dem Thema in der öffentlichen Debatte vertreten sollen. "Manche ältere Menschen haben solche Angst, anderen zur Last zu fallen, dass sie sich am Ende sagen könnten: Das ist vielleicht die Lösung", sagte Bischof Emmanuel Gobilliard.
Auch Pflegeverbände äußerten sich kritisch. Die Vorstellungen des Präsidenten seien "weit von den Bedürfnissen der Patienten und dem Alltag des Pflegepersonals entfernt", betonten mehrere Pflegeverbände. Sie fordern die Verbesserung der Palliativmedizin, die unheilbar Kranke in der Endphase begleitet und versucht, ihre Schmerzen zu lindern.
In Frankreich haben viele Patienten keinen Zugang zu Palliativmedizin. Nach Angaben des Verbands für Palliativpflege sterben täglich in Frankreich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie dies bräuchten. Das neue Gesetz sieht vor, das jährliche Budget für Palliativmedizin innerhalb von zehn Jahren von derzeit 1,6 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro zu erhöhen.
Macron sprach von einem "Gesetz der Brüderlichkeit". "Es ermöglicht die Wahl des geringeren Übels, wenn der Tod schon da ist", fügte er hinzu.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach überarbeitet. Seit 2002 haben Patienten das Recht, eine Behandlung abzulehnen. 2005 wurde festgelegt, dass Ärzte einen unheilbar kranken Patienten sterben lassen dürfen, indem sie auf Wunsch des Kranken eine lebensverlängernde Behandlung einstellen.
Dieses Gesetz wurde 2016 zuletzt ergänzt. Seitdem dürfen Ärzte unheilbar Kranken im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche das Sterben beschleunigen können. Ein Gesetzesvorschlag, der aktive Sterbehilfe ermöglichen sollte, wurde zuletzt 2021 abgelehnt.
A.Moore--AT