-
Trump verschiebt Ultimatum an den Iran erneut - Teheran stellt hohe Forderungen
-
Tonali erlöst Italien: WM-Hoffnung lebt
-
EU-Staaten beschließen Gebühr für kleine Päckchen aus Nicht-Mitgliedstaaten
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin holen Gold im Paarlauf
-
US-Gericht hält an Maduro-Verfahren wegen "Drogenterrorismus" fest
-
DHB-Männer in EM-Qualifikation gegen Hannings Italiener
-
Lange verschollener Hut von Napoleon erstmals öffentlich zu sehen
-
Nach Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD
-
Traumpass von Güler: WM-Traum der Türkei lebt
-
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
-
Trump drängt Iran zu ernsthaften Verhandlungen - Teheran legt Gegenvorschlag vor
-
Nagelsmann legt sich fest: Rüdiger vorerst Ersatz
-
Streit zwischen AfD-Kreisverband und Stadt Nürnberg geht in die nächste Runde
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro erscheint in New York vor Gericht
-
Trump nennt Kontrolle über Irans Öl "eine Option"
-
Paul McCartney kündigt neues Album an - Erster Song veröffentlicht
-
Geheimnisverrat: Verteidigungsministerium suspendiert Bundeswehr-Offizier
-
Merz lobt Klingbeil-Reformrede - indirekte Kritik an Söder
-
Nach US-Urteil: Reichinnek fordert Regulierung von Social-Media-Plattformen
-
EU-Parlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren
-
Trump-Unterhändler Witkoff sieht "starke Anzeichen" für Einigung mit Iran
-
Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden
-
Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Malinin auf Goldkurs, Gartung im Kür-Finale
-
Zwei Festnahmen bei europaweiten Durchsuchungen gegen Wirtschaftskriminalität
-
Kallas wirft Moskau Unterstützung des Iran bei Angriffen auf US-Ziele vor
-
FDP-Landeschef Höne kandidiert für Bundesvorsitz – Strack-Zimmermann zieht zurück
-
Nato-Partner der USA steigern Verteidigungsausgaben um knapp 20 Prozent
-
Geldstrafe wegen Tätigkeit für verbotene Reichsbürgervereinigung in Brandenburg
-
Trump erhält "Amerika zuerst"-Preis von eigener Partei
-
Lange Haftstrafen in Prozess um Drogenhandel mit 40 Tonnen Kokain in Köln
-
Bundesländer vereinbaren Mechanismus für Preissteigerungen des Deutschlandtickets
-
Festnahme in Berlin in Zusammenhang mit Signa-Pleite
-
Iran-Krieg: Wadephul fordert "abgestimmte Politik" mit den USA
-
Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
-
Iran lässt Öltanker aus Malaysia durch Straße von Hormus
-
Finanztip kritisiert Kostenproblem bei neuer privater Altersvorsorge
-
Zwei Pferde verenden bei Unfall mit Kutsche in Potsdam
-
IOC kehrt ab Olympia 2028 zu Geschlechtstests zurück
-
Warnung von Wohnungsbauwirtschaft und Verbänden: Zu wenig Neubau
-
Chemieagenda: Bundesregierung will Unternehmen bei Energiepreisen entlasten
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage wegen eines behaupteten Schadens nach einer Coronaimpfung abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin auf Schmerzensgeld scheitere schon daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise, erklärten die Richterinnen und Richter am Mittwoch. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2021 dreimal impfen lassen.
Sie gab an, dass sie nach der ersten Impfung Migräneattacken gehabt habe. Bis heute leide sie an einer Herzkrankheit, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Vom Impfstoffhersteller Biontech verlangte sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte sie aber nun keinen Erfolg.
Bei der ersten Zulassung des Impfstoffs sei die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen, führte das Gericht aus. Eine Haftung könne sich darum nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Solche negativen Risiken seien nachträglich aber nicht bekannt geworden.
Die Sicherheit des Impfstoffs sei zuletzt Ende August vergangenen Jahres im Rahmen einer Anpassung an eine neue Virusvariante durch die Europäische Arzneimittelagentur bestätigt worden. Der angepasste Impfstoff sei dann von der Europäischen Kommission wiederum zugelassen worden. Damit sei bindend festgestellt, "dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist", teilte das Gericht mit.
Die Klägerin habe nicht ausreichend erklärt, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem angeblichen Schaden gebe. Vor allem habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe.
Es gebe keine aussagekräftigen Krankenunterlagen und auch keine Untersuchungsberichte zum Gesundheitszustand der Frau vor der Impfung, stellte das Gericht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
T.Wright--AT