-
Sechste im Massenstart: Bestes Saisonergebnis für Preuß
-
Goggia gewinnt, Weidle-Winkelmann abgeschlagen
-
Regierung will Internet-Anbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten
-
Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner wegen Blinddarmentzündung operiert
-
Macron zu Weihnachtsfeier mit französischen Truppen in den Emiraten
-
Bob: Nolte im Zweier erstmals geschlagen
-
Einzelhandel bislang unzufrieden mit dem Weihnachtsgeschäft
-
Kreml: Keine direkten Gespräche zwischen USA, Ukraine, Russland geplant
-
DAK-Chef rechnet mit Zusatzbeitrag der Kassen von im Schnitt 3,12 Prozent
-
"Eine Ehre": Mbappé feiert CR7-Rekord an seinem Geburtstag
-
Ricken sieht BVB noch nicht als Spitzenmannschaft
-
Australien gedenkt der Opfer des Anschlags vom Bondi Beach mit Schweigeminute
-
NFL: Philadelphia sichert Divisionstitel - Coleman verletzt
-
Mehr Rentner als je zuvor auf Sozialhilfe angewiesen - vor allem Frauen
-
NBA: Schröder verliert weiter - Orlando ohne deutsches Trio
-
"Ancelotti, hilf uns": Neymar glaubt an WM-Teilnahme und Titel
-
"Nur dankbar": Schuster emotional nach Sieg in Wolfsburg
-
"Nicht würdig": RB-Kapitän Raum kritisiert Schiedsrichter
-
Kerzen im Fenster: Australien gedenkt der Opfer des Anschlags am Bondi Beach
-
USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab - Caracas spricht von "Diebstahl"
-
US-Medien: USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab
-
Trauerfeier für den Penny in Washington
-
Nach Wirtz-Vorlage: Liverpool gewinnt bei Tottenham Hotspur
-
Dämpfer vor dem Fest: Klopp sieht nächste Leipzig-Pleite
-
Rodeln: Nächster Streich von Loch - Langenhan Zweiter
-
Merz: Anschlag von Magdeburg überschattet auch dieses Weihnachten
-
Hoffmann in Engelberg nur von Prevc geschlagen
-
Dreierpack von Pejcinovic reicht nach Bauer-Beförderung nicht
-
Frankfurt holt einen Punkt beim HSV
-
VfB verpasst Sieg im Duell um die Königsklasse
-
Ukraine und Russland sollen erstmals seit halbem Jahr wieder direkt miteinander verhandeln
-
Basketball: FC Bayern trennt sich von Weltmeistercoach Herbert
-
Brasiliens Präsident Lula fordert von EU "Mut" zur Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen
-
Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor
-
Woltemade-Doppelpack für Newcastle nicht genug
-
Kombination: Geiger sorgt für ersten deutschen Saisonsieg
-
Lautern verliert Anschluss zur Spitzengruppe
-
Wolfsburg befördert Bauer zum Cheftrainer
-
Fortuna siegt beim Mislintat-Einstand
-
Reaktion auf tödlichen Angriff: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
US-Regierung veröffentlicht tausende Epstein-Akten - Viele Dokumente geschwärzt
-
Von Allmen siegt vor Odermatt - halbe Norm für Jocher
-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro scheitert mit erneuter Berufung gegen Haftstrafe
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua siegt klar - Paul mit Kieferbruch
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage wegen eines behaupteten Schadens nach einer Coronaimpfung abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin auf Schmerzensgeld scheitere schon daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise, erklärten die Richterinnen und Richter am Mittwoch. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2021 dreimal impfen lassen.
Sie gab an, dass sie nach der ersten Impfung Migräneattacken gehabt habe. Bis heute leide sie an einer Herzkrankheit, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Vom Impfstoffhersteller Biontech verlangte sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte sie aber nun keinen Erfolg.
Bei der ersten Zulassung des Impfstoffs sei die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen, führte das Gericht aus. Eine Haftung könne sich darum nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Solche negativen Risiken seien nachträglich aber nicht bekannt geworden.
Die Sicherheit des Impfstoffs sei zuletzt Ende August vergangenen Jahres im Rahmen einer Anpassung an eine neue Virusvariante durch die Europäische Arzneimittelagentur bestätigt worden. Der angepasste Impfstoff sei dann von der Europäischen Kommission wiederum zugelassen worden. Damit sei bindend festgestellt, "dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist", teilte das Gericht mit.
Die Klägerin habe nicht ausreichend erklärt, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem angeblichen Schaden gebe. Vor allem habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe.
Es gebe keine aussagekräftigen Krankenunterlagen und auch keine Untersuchungsberichte zum Gesundheitszustand der Frau vor der Impfung, stellte das Gericht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
T.Wright--AT