-
Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern
-
15-Jähriger fährt in Gelsenkirchen auf Polizisten zu: Ermittlungen wegen Mordversuchs
-
Ter-Stegen-Comeback für Barca: "Hat dem Verein viel gegeben"
-
Energieagentur: Weltweiter Verbrauch von Kohle 2025 erneut gestiegen
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner offiziell des Mordes beschuldigt
-
Trump ordnet Blockade von "sanktionierten" venezolanischen Öltankern an
-
New York Knicks gewinnen NBA Cup
-
Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht
-
Als erster Deutscher: Draisaitl im 1000er-Klub der NHL
-
Müller: "Verzweifle an den gleichen Dingen wie zu Hause"
-
Arbeitsministerin Bas: Geplante Rentenkommission wird "über alles sprechen"
-
Erstes Todesopfer nach Anschlag auf jüdische Feier in Sydney beerdigt
-
Kabinett berät über erleichterten Abschuss von Wölfen
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bundeskabinett befasst sich mit Bürgergeldreform und privater Altersvorsorge
-
Merz nimmt an EU-Westbalkan-Gipfel in Brüssel teil
-
Merz stellt sich Fragen von Abgeordneten - und gibt Regierungserklärung ab
-
EU-Kommission stellt Pläne für Änderungen an CO2-Grenzabgabe vor
-
Tod von "Friends"-Darsteller Perry: Weiterer Arzt verurteilt
-
Trump ordnet Blockade von "sanktionierten Öltankern" in Venezuela an
-
Chile: Ultrarechter Wahlsieger fordert Ende von Maduros "Diktatur" in Venezuela
-
Darts-WM: Pietreczko in Runde zwei - Springer raus
-
Ter Stegen feiert erfolgreiches Comeback bei Barca
-
"Vanity Fair": Stabschefin teilt gegen Trump aus - US-Präsident nennt sie "fantastisch"
-
Netanjahu fordert westliche Regierungen zur Bekämpfung von Antisemitismus auf
-
Slalom in Courchevel: Aicher erneut auf dem Podest
-
Tod von Rob Reiner: Sohn aus medizinischen Gründen nicht vor Gericht erschienen
-
Trump kündigt für Mittwoch Rede an die Nation an
-
Darts-WM: Auch Pietreczko in Runde zwei
-
EU-Kommission schlägt Abkehr vom Verbrenner-Aus vor - Autoverband: "Wirkungslos"
-
Verlag: Fast 100.000 Exemplare von Sarkozys "Tagebuch eines Häftlings" in erster Woche verkauft
-
Autoverband VDA kritisiert EU-Vorschläge scharf: "Lippenbekenntnis"
-
FIFA bietet günstigere WM-Tickets für treueste Fans
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Aussetzung der Rentenreform
-
PSG-Star Dembélé ist der FIFA-Weltfußballer
-
Slalom in Courchevel: Dürr und Aicher auf Podestkurs
-
EU-Kommission will bestimmte Pestizide zeitlich unbegrenzt zulassen
-
Offiziell: FC Bayern kauft Stadion in Unterhaching
-
Irans Behörden verweigern ärztliche Untersuchung für inhaftierte Aktivistin Mohammadi
-
Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen
-
"Vanity Fair": Stabschefin teilt gegen Trump aus - Wiles spricht von "Hetzstück"
-
Le Pen rechtskräftig wegen Verleumdung einer Flüchtlings-Organisation verurteilt
-
EU-Kommission schlägt Abkehr vom Verbrenner-Aus vor
-
Dobrindt will "überwiegenden Teil" von Afghanen mit Zusage nach Deutschland holen
-
Kreml bekräftigt nach Ukraine-Gesprächen in Berlin unveränderte Haltung
-
Frühstartrente und Reform der privaten Vorsorge: Kabinett geht dritte Säule an
-
Großrazzia gegen Sozialleistungsbetrug in Hessen - mehr als 500 Beamte im Einsatz
-
US-Arbeitslosenquote im November auf Vier-Jahres-Hoch
-
Europäische Ukraine-Initiative löst Debatte über Beteiligung der Bundeswehr aus
-
Schusswaffenangriff am Bondi Beach: Islamistisches Motiv erhärtet sich
Karlsruhe verwirft Eilantrag von FDP-Politiker zu Auskunft über Verfassungsschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des FDP-Innenexperten Konstantin Kuhle abgewiesen, der Informationen über die Auslandstätigkeiten des Verfassungsschutzes fordert. Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, erklärte das Gericht am Montag in Karlsruhe. Kuhle hatte die frühere Bundesregierung Ende 2020 gefragt, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren im Ausland tätig waren. (Az. 2 BvE 8/21)
Er wollte außerdem wissen, wie die Regierung diese Entsendung mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen dem Verfassungsschutz - der hauptsächlich im Inland tätig ist - und dem Bundesnachrichtendienst bewertet. Das Bundesinnenministerium verweigerte aber eine Antwort und begründete dies mit "schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen". Kuhle zog deswegen im Juni 2021 vor das Bundesverfassungsgericht. Er sah sein parlamentarisches Fragerecht verletzt.
Der FDP-Politiker argumentierte damals in einem auf seiner Homepage veröffentlichten Video, dass Bundestagsabgeordnete über die Zahlen Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über ein neues Gesetz über die Aufgaben des Verfassungsschutzes oder den Haushalt der Behörden abstimmten.
Seine Organklage in Karlsruhe verband er mit einem Eilantrag, um die Bundesregierung vorläufig zur Auskunft zu verpflichten - zumindest in einer Form, die ihn "zur Geheimhaltung der Auskünfte gegenüber Dritten verpflichtet".
Das Bundesverfassungsgericht lehnte diesen Eilantrag aber nun ab. Bis zur endgültigen Entscheidung drohe Kuhle nicht der endgültige Verlust seines Fragerechts, argumentierte es. Der Politiker sitze nach wie vor im Bundestag - es könne davon ausgegangen werden, dass das Organstreitverfahren noch rechtzeitig entschieden werde. Weitere drohende schwere Nachteile seien nicht absehbar.
Zudem habe der Antrag eine direkte Handlungsverpflichtung zum Ziel, die nicht einmal durch die endgültige Entscheidung erreicht werden könne. In seiner Organklage beantragt Kuhle nämlich, eine Verletzung seines Fragerechts festzustellen.
Sollte das Gericht später Verfassungswidrigkeit feststellen, müsse das jeweilige Staatsorgan selbst diesen Zustand beenden, erklärte das Verfassungsgericht weiter. Sein Eilantrag ziele außerdem auf eine teilweise Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache.
Kuhle sitzt seit 2017 im Bundestag und war in der vergangenen Legislaturperiode innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Seit Dezember ist er stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
J.Gomez--AT