-
Angeblicher sexueller Übergriff: Australische Polizei ermittelt gegen Katy Perry
-
Parlament im US-Bundesstaat Maine beschließt Moratorium für Bau von Rechenzentren
-
Trump: Iran-Krieg ist "fast vorüber"
-
Chipknappheit durch KI bremst stärkere weltweite Internetverbreitung aus
-
Schwesig: Senkung von Mineralölsteuer muss "so schnell wie möglich" kommen
-
Wadephul erwartet bei Konferenz in Berlin mehr als eine Milliarde Dollar für den Sudan
-
IAEA-Chef: Nordkoreas Fähigkeiten zum Bau von Atomwaffen "sehr deutlich gestiegen"
-
Rapper Kanye West verschiebt Frankreich-Konzert nach Verbots-Drohung
-
EU-Erweiterungskommissarin: Orbans Niederlage ist Schub für EU-Beitritt der Ukraine
-
Entlastungsprämie: Deutscher Landkreistag warnt vor zusätzlicher Last für Landkreise
-
Staatsmedien: Xi trifft russischen Außenminister Lawrow in Peking
-
Nach Königsklassen-Aus: Flick will Meistertitel als Trostpreis
-
DFB-Frauen bangen um Gwinn: "Ein Schockmoment"
-
Aus für Wirtz und Co.: "Es tut mir leid für die Fans"
-
Sozialverband kritisiert drastische Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung
-
Zweitägiger Streik des Kabinenpersonals der Lufthansa hat begonnen
-
Peru: Rechtsextremer Präsidentschaftskandidat fordert Annullierung der Wahl
-
Bundeskabinett berät über Entlastung für Länder und Kommunen
-
Haushaltsausschuss entscheidet über Rheinmetall-Kampfdrohnen für die Bundeswehr
-
Treffen der Ukraine-Kontaktgruppe: Verteidigungsminister beraten über Ukraine-Hilfen
-
Dritte internationale Sudan-Konferenz in Berlin
-
Hubig und Wildberger stellen sich Fragen des Bundestags
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet über schärfere Vorgaben für Fleischindustrie
-
Ex-UN-Sonderbeauftragter: Sudan-Konferenz muss mehr humanitäre Hilfe mobilisieren
-
Britischer König Charles III. wird bei USA-Besuch vor dem Kongress sprechen
-
Hamas-Zivilschutz: Zehn Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Senatsanhörung von Trump-Kandidat für das Amt des Fed-Chefs am Dienstag
-
Keine "Remontada": Flicks Barca scheitert trotz Blitzstart
-
Kein Wunder: Wirtz und Liverpool scheitern an PSG
-
Gespräche zwischen Israel und Libanon enden ohne konkrete Ergebnisse
-
DEL-Halbfinale: München wehrt Mannheims ersten Matchpuck ab
-
"Historischer Meilenstein": USA werten erste Gespräche Israels und des Libanon positiv
-
Vereinigung Cockpit will Lufthansa Donnerstag und Freitag bestreiken
-
Umfrage: CDU vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin weiter vorn
-
Selenskyj: US-Verhandler haben wegen Iran-Kriegs "keine Zeit für die Ukraine"
-
Trump deutet neue Iran-Gespräche in Islamabad an
-
Zwei Tote bei Absturz von Kleinflugzeug in Nordrhein-Westfalen
-
Gwinn verletzt: DFB-Frauen schlagen auch Österreich
-
Miami: Mascherano tritt als Messi-Coach zurück
-
Vergewaltigungsvorwurf: Harvey Weinstein erneut in den USA vor Gericht
-
US-Militär: Teilblockade der Straße von Hormus erfolgreich
-
Sudan-Konferenz: AU-Kommissionspräsident Youssouf fordert konkrete Ergebnisse
-
Fußball-WM: Boston treibt Transportkosten für Fans hoch
-
Mord an Großmutter: Lebenslange Haft für 24-Jährigen in München
-
"Historische Chance": Rubio empfängt Vertreter Israels und des Libanon in Washington
-
Lange Haftstrafen für Goldhelm-Diebstahl aus Museum in Niederlanden gefordert
-
Korruptionsverdacht: Ermittler dürfen Elysée-Palast nicht durchsuchen
-
Staatsanwaltschaft dementiert Bericht über Durchsuchung des Elysée-Palastes
-
Märkte rechnen mit Kriegsende in Nahost - Ölpreis sinkt
-
Frau betäubt und Vergewaltigung gefilmt: Lange Haftstrafe für Mann in München
Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter ist nicht rechtens
Der Vermieter einer Autobatterie darf diese nach einer außerordentlichen Kündigung nicht aus der Ferne sperren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte am Mittwoch entsprechende Klauseln in den Verträgen der RCI-Bank, einem Tochterunternehmen von Renault, für unwirksam. Die Bank berücksichtige die Interessen der Mieter auf diese Weise nicht "angemessen". (Az. XII ZR 89/21)
Die RCI-Bank finanziert Autokäufe oder Leasing und vermietet die Batterien für die Elektroautos. In den "Allgemeinen Batterie-Mietbedingungen" der Bank ist vorgesehen, dass im Fall der außerordentlichen Vertragsbeendigung durch Kündigung nach entsprechender Ankündigung die Batterie gesperrt wird, sodass sie nicht mehr aufgeladen werden kann. Die Verbraucherzentrale Sachsen wertete dies als unangemessene Benachteiligung der Mieter und klagte.
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sie damit Erfolg, die Bank zog daraufhin vor den BGH. Doch auch die Karlsruher Richter befanden die strittigen Klauseln als "einseitige Vertragsgestaltung", mittels derer die Bank "missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten der Mieter durchzusetzen versucht, ohne deren Interessen angemessen zu berücksichtigen".
Das Urteil verweist insbesondere auf Fälle, in denen die Kündigung zwischen den Vertragsparteien streitig ist. "Beruft sich etwa der Mieter auf eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln, so läuft er Gefahr, dass der Vermieter ungeachtet dessen die Kündigung erklärt und das Mietobjekt per Fernzugriff sperrt."
Vor diesem Hintergrund sehe im Übrigen "die gesetzliche Risikoverteilung beim Mietverhältnis" allgemein vor, dass der Vermieter das Risiko einer nach Mietvertragsbeendigung fortgesetzten Nutzung des Mietobjektes trägt. "Dagegen kann er sich durch Vereinbarung einer Mietkaution absichern", erklärte der BGH.
Eine schwerwiegende Benachteiligung des Mieters entstehe zudem dadurch, das infolge einer Sperrung der Batterie das gesamte E-Fahrzeug nutzlos wird, hieß es weiter. Es werde also "ein wesentlich höherwertiger Vermögensbestandteil" unbrauchbar, der darüber hinaus häufig "von wesentlicher Bedeutung" für den Mieter sei.
"Wir begrüßen diese verbraucherfreundliche Entscheidung", erklärte Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch wenn derzeit nicht absehbar sei, ob die Vermietung von E-Batterien ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell ist, stecke in dem Urteil auch grundsätzliche Weichenstellung für ähnlich gelagerte Sachverhalte. "Denn im Zuge von zunehmenden technischen Möglichkeiten ist ein digitalisierter Fernzugriff nun nicht mehr rechtskonform, wenn eine Sperrung in ihrer Wirkung über das eigentliche Mietobjekt hinausgeht."
T.Perez--AT