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Anklage in Rheinland-Pfalz: Bürgermeister soll Beamtem keine Aufgaben gegeben haben
Weil er einem Beamten über Jahre hinweg trotz voller Bezüge keine Arbeitsaufträge gegeben haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen ehemaligen Verbandsbürgermeister aus Rheinland-Pfalz erhoben. Ihm wird Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. In dem Zusammenhang erhob sie eine weitere Anklage gegen einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten der Verbandsgemeinde wegen Untreue.
Dem früheren Verbandsbürgermeister wirft die Staatsanwaltschaft vor, dem Beamten zwischen 2017 und 2022 bewusst und gewollt keine Arbeitsaufträge gegeben zu haben, obwohl der Beamte leistungsfähig war und die vollen Bezüge erhielt. Offiziell war der Beamte einer unmittelbar dem Bürgermeister unterstellen Stabstelle zugeordnet und arbeitete angeblich im Homeoffice.
Tatsächlich soll er dem Mann keine Arbeitsaufträge und auch keine digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt haben. Im August 2022 wurde der Beamte wieder in die Arbeitsabläufe der Kommunalverwaltung integriert, nachdem die Kommunalaufsicht darauf aufmerksam geworden war.
In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft von einem Schaden in Höhe von 350.000 Euro aus. Grundlage ist die dem Beamten im Tatzeitraum ausgezahlte Besoldung. Bislang habe er zu den Vorwürfen nicht ausgesagt.
Die zweite Anklage richtet sich gegen einen leitenden Beamten der selben Verbandsgemeinde. Er soll einer genehmigten Nebentätigkeit als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig gewesen sein. An dieser Firma war auch die Verbandsgemeinde beteiligt. Als Geschäftsführer soll er vier E-Autos angeschafft haben, die er der Verbandsgemeinde kostenlos überließ. Einen schriftlichen Vertrag oder Rechnungen habe es nicht gegeben.
Erst als der leitende Beamte die Unternehmensleitung verließ, sei der Vorgang nachträglich verbucht und abgerechnet worden. Dadurch habe dem Unternehmen zwischen Dezember 2021 und September 2023 ein Vermögensverlust von rund 58.000 Euro gedroht. Zudem soll er rund 15.000 Euro an Gehalt aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer nicht an die Verbandsgemeinde abgegeben haben. Dazu wäre er gesetzlich verpflichtet gewesen. Das Geld habe er noch vor Einleitung der Ermittlungen zurückgezahlt.
Um welche Gemeinde es sich handelt, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Diese liege im nördlichen Rheinland-Pfalz, hieß es nur. Die Anklagen gegen die beiden Männer erfolgten an den Amtsgerichten Koblenz und Betzdorf. Diese müssen die Anklagen zunächst prüfen.
N.Mitchell--AT