Arizona Tribune - Justizministerin Hubig will extremistische Schöffen verhindern

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Justizministerin Hubig will extremistische Schöffen verhindern
Justizministerin Hubig will extremistische Schöffen verhindern / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Justizministerin Hubig will extremistische Schöffen verhindern

Bundesjustizminister Stefanie Hubig (SPD) will mit einer Gesetzesänderung extremistische Schöffen verhindern. Ein Entwurf zur Änderung des Richtergesetzes wurde am Montag veröffentlicht. Demnach sollen nur jene zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. "Extremisten und Verfassungsfeinde haben in der Justiz nichts verloren, auch nicht als Schöffinnen und Schöffen", erklärte Hubig am Montag.

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Wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers vorlägen, dann müsse der Schöffenwahlausschuss dem nachgehen, hatte die Ministerin in der "Welt am Sonntag" erläutert. Der Wahlausschuss könne Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen oder öffentliche Social-Media-Profile prüfen.

Laut Gesetzentwurf soll zudem vom Schöffenamt ausgeschlossen werden, wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Folgen möglicher Blockaden der Schöffenwahl durch extremistische Parteien sollen dadurch gemindert werden, dass die Schöffinnen und Schöffen so lange im Amt bleiben, bis neue gewählt worden sind.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf den juristischen Vorbereitungsdienst: Auch hier soll künftig niemand aufgenommen werden, die oder der die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft.

Die geplanten Änderungen werden im Gesetzentwurf damit begründet, dass vermehrt extremistische Parteien ihre Mitglieder dazu aufgerufen hätten, sich als Schöffinnen und Schöffen aufstellen zu lassen. "Ziel der vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen ist es zu verhindern, dass Verfassungsfeinde Zugang zum Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bekommen."

Zu dem Gesetzesvorhaben können nun bis Anfang November betroffene Verbände Stellung nehmen, als nächstes muss sich dann das Bundeskabinett damit befassen. Anschließend sind Bundestag und Bundesrat am Zug.

F.Ramirez--AT