-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft
-
Razzia bei mutmaßlicher Geldwäschebande in Berlin und Brandenburg - Festnahmen
-
Selenskyj brüskiert Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Fußgänger bei Pause auf Rastplatz in Hessen von Lastwagen überrollt und getötet
-
Bahnrad-WM: Frauen-Vierer gewinnt Bronze
-
Mieten in deutschen Städten steigen wieder stärker - und schneller als Inflation
-
Mindestens zwei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Putin-Gegner Chodorkowski: Kein rasches Ende des Ukraine-Kriegs in Sicht
-
Bahnrad-WM: Dörnbach gewinnt überraschend Keirin-Silber
-
SPD-Bundesparteitag zur Neuwahl der Spitze findet am 16. und 17. Januar statt
-
Tischtennis-EM: Mittelham/Duda spielen um Gold
-
Ohne körperliche Probleme: Zverev im Halbfinale von Shanghai
-
CNN: USA erwägen Einsatz von größter nicht-atomarer Bombe gegen den Iran
-
Erster öffentlicher Auftritt von Harry und Meghan nach Rückkehr nach England
-
Merz fordert zusätzliche Ukraine-Unterstützung: "Über den Winter helfen"
-
Ministerin Bär verteidigt Bafög-Reform - Kritik an Umfang und Zeitplan
-
Entlastung für Notaufnahmen: Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
-
DESG verschiebt Mitgliederversammlung auf Februar
-
Digitale Brieftasche: Mehrheit der Deutschen offen für Nutzung - Bundestag stimmt ab
-
WHO alarmiert wegen anhaltender Gesundheitsgefahren durch Blei
-
"Grüne Gase" zum Heizen: Grüne werfen Reiche Übernahme von Lobbyvorschlägen vor
-
Angriffe auf Saudi-Arabien: EU sagt Gipfel mit Golfstaaten ab
-
Klage von Tiktok-Konzern Bytedance gegen strengere Regeln hat schlechte Chancen
-
Nach Unterbrechung: Sondierungsgespräche in Berlin wieder angelaufen
-
Grüne: Geplante Tabaksteuererhöhung im europäischen Vergleich "ambitionslos"
-
Baden-Württemberg: Sonntagsfrage sieht Grüne vorn - CDU mit deutlichen Verlusten
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über nächsten EU-Haushalt
-
Prozess um iranische Anschlagspläne: Mehrjährige Haftstrafen in Hamburg
-
DIW-Auswertung: Nur zwei Drittel des Tankrabatts werden weitergegeben
-
EuGH: Ausweisung von verurteilten Schleusern nicht abschreckend genug
-
Umfrage: Ein Viertel aller Studierenden fühlt sich manchmal einsam
-
Brot für die Welt: Insbesondere arme Konfliktstaaten bekommen zu wenig Klimaanpassungshilfen
-
Bundestag hebt Immunität von SPD-Abgeordnetem Ahmetovic auf
-
Bundestags-Gutachten: Neues Energiegesetz womöglich nicht mit EU-Recht vereinbar
-
117 Jahre alte Albanerin möglicherweise älteste Frau der Welt
-
Vatikan: Papst Leo XIV. hat "gute Nacht" im Krankenhaus verbracht
-
Europäischer Gerichtshof: Nach Betrug muss Bank verlorenen Betrag sofort erstatten
-
EuGH-Urteil: Steuerlicher Wohnsitz von EU-Beamten ist das Herkunftsland
-
Elefantenjunges in Berliner Tierpark wegen gebrochenen Stoßzahns behandelt
-
Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback
-
Merz zu EU-Haushalt: "Von einer Einigung weit entfernt"
-
Schneller als die Inflation: Mieten in deutschen Städten ziehen wieder stärker an
-
Paris: Europa trägt die Hauptlast bei der Unterstützung der Ukraine
-
Linnemann verteidigt Reform von Notfallversorgung: "Notaufnahmen werden entlastet"
-
Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?
-
Chip-Hersteller TSMC verbucht sechsten Rekordgewinn in Folge
-
US-Tech-Unternehmer Musk: "Es ist Zeit für Selenskyj zu gehen"
-
Mindestens 28 Todesopfer bei Einsturz von Schuldach in Pakistan
-
Maradonas Familie fordert hohe Haftstrafen für Medizinerteam
-
Dortmund "versenkt": Pressestimmen zur BVB-Niederlage
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) im Streit über ein großes Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses. Das Bild sollte Teil eines Open-Air-Museums von Straßenkunst in der nordrhein-westfälischen Stadt werden. Der Verein "Urbaner Kunstraum Wuppertal" bot der Eigentümergemeinschaft an, die Fassade auf seine Kosten durch eine Künstlerin gestalten zu lassen. (Az. V ZR 165/25)
Das Bild sollte möglichst lange bestehen bleiben. Nach fünf Jahren sollte die Eigentümergemeinschaft aber entscheiden können, es wieder zu übermalen. Eine Mehrheit stimmte für das Kunstwerk. Dagegen wehrte sich ein Wohnungseigentümer. Er argumentiert, dass die Wohnanlage grundlegend umgestaltet würde - es sei offen, wie das Bild letztlich aussehen werde. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte die Klage keinen Erfolg. Nun entscheidet der BGH.
E.Flores--AT