-
James erstmals seit 22 Jahren kein Starter im All-Star-Game
-
Iranischer Polizeichef ruft Protestierende zur Aufgabe auf und stellt ihnen Ultimatum
-
UN-Entwicklungsprogramm UNDP verlegt Teile seines Hauptsitzes nach Bonn
-
Eine Milliarde Dollar für ständigen Sitz - Zurückhaltende Reaktionen auf Trumps "Friedensrat"
-
Hauptrunde statt Heimfahrt: DHB-Team gewinnt Spanien-"Endspiel"
-
Streit um Grönland: Trump-Regierung verschärft Ton gegenüber Europäern
-
Wadenprobleme: "Einige Zeit Pause" für Sabitzer
-
Italienischer Modeschöpfer Valentino im Alter von 93 Jahren gestorben
-
Minister: Kopenhagen und Nuuk schlagen Nato-Mission für Grönland vor
-
Vor vorgezogener Parlamentswahl: Bulgariens Präsident Radew kündigt Rücktritt an
-
Nachrichtenagentur Ansa: Italienischer Designer Valentino gestorben
-
Nach Final-Chaos beim Afrika-Cup: Marokko kündigt Protest an
-
Frankreichs Premier will Haushalt ohne Abstimmung verabschieden
-
Drogen- und Verkehrsdelikte: Neue Vorwürfe gegen Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit
-
Lebenslange Haft für Berliner Rentner wegen Tötung von Segelpartner vor Schweden
-
Wechsel perfekt: City verpflichtet Nationalspieler Guehi
-
Nach Play-off-Aus: Bills feuern Headcoach Sean McDermott
-
Mindestens 39 Todesopfer bei Zugunglück in Spanien - Drei Tage Staatstrauer
-
Hunderte protestieren in Berlin trotz verschobenen Besuchs gegen Syriens Präsident
-
Katholische Bischofskonferenz braucht neuen Chef: Bätzing hört nach sechs Jahren auf
-
Altenpfleger soll in Sachsen 91-Jährige getötet haben - 23-Jähriger in Haft
-
Prozess um Verbrennung von Koranseiten in Hamburg gegen Geldauflagen eingestellt
-
Grönland-Krise: Kurse fallen - Preise für Gold und Silber steigen
-
Prozess: Anwalt von Prinz Harry wirft Zeitungsverlag "systematischen" Gesetzesbruch vor
-
Tödliches Gewaltverbrechen an 81-Jährigem: Untermieterin in Psychiatrie eingewiesen
-
Trump plant "Friedensrat": Mitgliedstaaten sollen eine Milliarde Dollar zahlen
-
40-Jähriger soll in Syrien Menschen misshandelt haben - Anklage in Berlin
-
Trumps Zoll-Drohung: Merz sucht Dialog - Klingbeil: "Lassen uns nicht erpressen"
-
Merz will "Vorrang für Wachstum": CDU verabschiedet Maßnahmenpaket
-
Mieten zum Jahresende stark gestiegen - Wohnungsinserate zurückgegangen
-
Bätzing gibt Vorsitz von katholischer Deutscher Bischofskonferenz nach sechs Jahren ab
-
Erstochener 30-Jähriger in Einbeck: Polizei sucht 37-jährigen Verdächtigen
-
Grönland: EU sucht nach Trumps Zolldrohungen Gespräch - und prüft Gegenmaßnahmen
-
Merz erhält Einladung an al-Scharaa nach Besuchsabsage aufrecht
-
Schadenersatzforderung nach Coronaimpfung: Weitere Klage vor Gericht gescheitert
-
Merz widerspricht Bericht über Streit mit Spahn - keine Kabinettsumbildung
-
"Vorrang für Wachstum": CDU fordert mehr Maßnahmen zu Stärkung der Konjunktur
-
Freisprüche nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen
-
Merz zu Trumps Grönland-Drohung: Zölle würden insbesondere US-Konsumenten schaden
-
Kind stirbt bei Unfall in Berliner Kindertagesstätte
-
Medien: Mitgliedstaaten in Trumps "Friedensrat" sollen eine Milliarde Dollar zahlen
-
Bundesregierung führt neue E-Auto-Prämie ein - Kritik an Förderung für Plugins
-
Baden-Württemberg: Urteil gegen Lebensberater wegen Vergewaltigungen rechtskräftig
-
Frankfurter Trainersuche: Krösche hat klare Vorstellungen
-
Prinz Harry zu Prozess gegen Boulevardzeitungsverlag in London
-
Japans Regierungschefin Takaichi setzt Neuwahl für den 8. Februar an
-
ADAC warnt für Wochenende vor Ausflugsverkehr in Richtung Alpen
-
Julio Iglesias fordert Abweisung von Klage wegen sexueller Gewalt
-
Kreml: Putin zur Teilnahme an Trumps "Friedensrat" für Gazastreifen eingeladen
-
Bundesregierung führt E-Auto-Prämie rückwirkend ab Anfang 2026 wieder ein
Gericht gibt Stadt in Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen Recht
Im Streit um einen Moscheeneubau im baden-württembergischen Leinfelden-Echterdingen hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag der Stadt Recht gegeben. Der beklagte muslimische Verein müsse das Erbbaurecht rückübertragen und bekomme auch nicht das Eigentum an dem Grundstück, entschied es. Wie es mit der Moschee weitergeht, ist allerdings noch unklar.
Der Streit zieht sich seit einigen Jahren. 2014 schlossen die Stadt und der Verein einen Vertrag, demzufolge das Erbbaurecht auf Wunsch rückübertragen werden muss, wenn der Verein seine Pflichten nicht einhält. Da die Moschee innen nicht rechtzeitig fertig wurde, waren die vertraglichen Pflichten verletzt - und die Stadt forderte das Erbbaurecht zurück.
Der Verein hatte aber schon den Kaufpreis für das Grundstück bezahlt und wollte sich stattdessen als Eigentümer eintragen lassen. Daraufhin zog die Stadt vor Gericht. Vor dem Landgericht Stuttgart hatte sie ebenso Erfolg wie nun vor dem Oberlandesgericht.
Demnach bleibt die Stadt Eigentümerin des Grundstücks, der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und das Erbbaurecht rückübertragen. Außerdem muss der Verein 110.000 Euro an Erbbauzinsen nachzahlen und das Gebäude versichern.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Verein seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen sei. Dass er den Kaufpreis bereits bezahlt habe, ändere nichts an den Pflichten wie beispielsweise einem ausreichenden Versicherungsschutz.
Die Stadt müsse den Verein aber für die Wertsteigerung des Grundstücks entschädigen. Da der Verein dies nicht vor Gericht eingefordert habe, müsste er es in einem neuen Rechtsstreit einklagen - wenn sich beide Parteien nicht vorher einigten.
Einer Sprecherin zufolge hatte das Gericht darauf gehofft, dass sich die Stadt und der Verein noch vor dem Urteil in einem Vergleich grundsätzlich einigen. Dies scheiterte aber. Mit der aktuellen Lage sei eigentlich niemandem gedient, sagte demnach der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
Denn die Moschee steht größtenteils bereits. Die Stadt könnte nun den Verein entschädigen und dieser sich ein anderes Grundstück suchen - oder die Stadt einen neuen Betreiber für die Moschee, wie die Sprecherin weiter sagte.
Die dritte Möglichkeit wäre, dass der Fall in die nächste Instanz geht: Das Oberlandesgericht ließ nämlich die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Dieser könnte beispielsweise entscheiden, ob eine Kommune solche Verträge überhaupt schließen darf.
D.Johnson--AT