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Gericht gibt Stadt in Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen Recht
Im Streit um einen Moscheeneubau im baden-württembergischen Leinfelden-Echterdingen hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag der Stadt Recht gegeben. Der beklagte muslimische Verein müsse das Erbbaurecht rückübertragen und bekomme auch nicht das Eigentum an dem Grundstück, entschied es. Wie es mit der Moschee weitergeht, ist allerdings noch unklar.
Der Streit zieht sich seit einigen Jahren. 2014 schlossen die Stadt und der Verein einen Vertrag, demzufolge das Erbbaurecht auf Wunsch rückübertragen werden muss, wenn der Verein seine Pflichten nicht einhält. Da die Moschee innen nicht rechtzeitig fertig wurde, waren die vertraglichen Pflichten verletzt - und die Stadt forderte das Erbbaurecht zurück.
Der Verein hatte aber schon den Kaufpreis für das Grundstück bezahlt und wollte sich stattdessen als Eigentümer eintragen lassen. Daraufhin zog die Stadt vor Gericht. Vor dem Landgericht Stuttgart hatte sie ebenso Erfolg wie nun vor dem Oberlandesgericht.
Demnach bleibt die Stadt Eigentümerin des Grundstücks, der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und das Erbbaurecht rückübertragen. Außerdem muss der Verein 110.000 Euro an Erbbauzinsen nachzahlen und das Gebäude versichern.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Verein seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen sei. Dass er den Kaufpreis bereits bezahlt habe, ändere nichts an den Pflichten wie beispielsweise einem ausreichenden Versicherungsschutz.
Die Stadt müsse den Verein aber für die Wertsteigerung des Grundstücks entschädigen. Da der Verein dies nicht vor Gericht eingefordert habe, müsste er es in einem neuen Rechtsstreit einklagen - wenn sich beide Parteien nicht vorher einigten.
Einer Sprecherin zufolge hatte das Gericht darauf gehofft, dass sich die Stadt und der Verein noch vor dem Urteil in einem Vergleich grundsätzlich einigen. Dies scheiterte aber. Mit der aktuellen Lage sei eigentlich niemandem gedient, sagte demnach der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
Denn die Moschee steht größtenteils bereits. Die Stadt könnte nun den Verein entschädigen und dieser sich ein anderes Grundstück suchen - oder die Stadt einen neuen Betreiber für die Moschee, wie die Sprecherin weiter sagte.
Die dritte Möglichkeit wäre, dass der Fall in die nächste Instanz geht: Das Oberlandesgericht ließ nämlich die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Dieser könnte beispielsweise entscheiden, ob eine Kommune solche Verträge überhaupt schließen darf.
D.Johnson--AT