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Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken
Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten in einem Prozess um einen Mord ohne Leiche zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.
Die Kammer verurteilte den Angeklagten zudem wegen Untreue in 33 Fällen. Er soll mehr als eine halbe Million Euro an Taterträgen zurückzahlen. Laut Urteil soll er zwischen August 2020 und Juli 2024 als Geschäftsführer eines Unternehmens im Namen eines Bekannten Scheinrechnungen ausgestellt haben.
Als das Unternehmen die Scheinrechnungen entdeckte und von dem Bekannten eine Rückzahlung verlangte, stellte dieser den Angeklagten demnach zur Rede gestellt. Im April 2025 soll er den Bekannten daraufhin getötet und seine Leiche an einem bis heute unbekannten Ort versteckt haben.
A.Moore--AT