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UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
Die Vertreibung zehntausender Palästinenser aus Flüchtlingslagern im besetzten Westjordanland durch Israel könnte nach Einschätzung der Vereinten Nationen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Mehr als 33.000 Menschen seien Anfang 2025 aus den Lagern Dschenin, Tulkarem und Nur Schams vertrieben worden, erklärte die UNO am Freitag.
Das "großflächige, langanhaltende und systematische" Vorgehen werfe ernsthafte Fragen hinsichtlich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der Zwangsumsiedlung auf, hieß es in einem Bericht des UN-Menschenrechtsbüros. Der Einsatz von Luftangriffen, gepanzerten Bulldozern und kontrollierten Sprengungen, um Lager unbewohnbar zu machen und eine Rückkehr zu verhindern, scheine zudem eine Form kollektiver Bestrafung darzustellen und wecke Befürchtungen vor einer "ethnischen Säuberung".
Die Vertreibungen erfolgten im Zuge des israelischen Militäreinsatzes "Eiserne Mauer", die im Januar 2025 im Norden des Westjordanlands begann. UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk sagte, die Art des Einsatzes lege nahe, dass möglichst viele Palästinenser vertrieben werden sollten, um Platz für weitere israelische Siedlungen zu schaffen.
Israel wies die Vorwürfe scharf zurück. Seine Vertretung in Genf warf dem UN-Menschenrechtsbüro vor, "Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität" aufgegeben zu haben und "Fehlinformationen" zu verbreiten. Der Bericht lasse zudem die Bedrohung durch "terroristische Angriffe" außer Acht, erklärte die Vertretung.
Israel hatte im Februar 2025 selbst mitgeteilt, die drei Lager geräumt zu haben. Verteidigungsminister Israel Katz erklärte damals, die Armee solle dort längerfristig präsent bleiben und die Rückkehr der Bewohner sowie ein "Wiedererstarken des Terrorismus" verhindern.
N.Walker--AT