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Berufungsprozess zu aufsehenerregenden Pilz-Morden in Australien begonnen
Fast ein Jahr nach der Verurteilung einer als Pilz-Mörderin bekannt gewordenen Australierin hat am Mittwoch der Berufungsprozess begonnen. Die per Video aus dem Gefängnis zu der Verhandlung in Melbourne zugeschaltete Erin Patterson will die Aufhebung ihrer Verurteilung zu lebenslanger Haft erreichen. Zugleich hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, sie beantragte eine noch härtere Strafe.
Die Berufungsverhandlung begann am Mittwochvormittag, sie soll zwei Tage dauern. Patterson wurde laut per Live-Video aus einem Hochsicherheitsgefängnis im Westen Melbournes zugeschaltet. Sie trug dabei einen blauen Gefängnispullover, wie der Fernsehsender ABC berichtete. Die 51-Jährige sieht sich nach Angaben ihrer Anwälte als Opfer mehrerer "schwerwiegender Justizirrtümer", da dem Richter im ersten Prozess bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Beweismitteln Fehler unterlaufen seien.
Patterson war im September vergangenen Jahres wegen eines Dreifachmordes mit giftigen Pilzen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie soll zudem erst nach 33 Jahren die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung bekommen, wie das Gericht entschied. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung ein.
Der Prozess gegen die sogenannte Pilz-Mörderin hatte international für Aufsehen gesorgt. Patterson hatte im Juli 2023 bei einem Familienessen mehreren Verwandten ein tödliches Pilzgericht serviert. Drei ihrer vier Gäste - ihre Schwiegereltern und eine Tante ihres Noch-Ehemannes - starben. Der Mann der Tante überlebte nur knapp.
Bei allen vier Gästen diagnostizierten die behandelnden Ärzte eine Vergiftung durch den Grünen Knollenblätterpilz. Der hochgiftige Pilz wächst in vielen Regionen Australiens und ähnelt essbaren Pilzen. Er enthält jedoch ein starkes Gift, das zu Leber- und Nierenversagen führen kann. Patterson selbst beteuerte, die Knollenblätterpilze versehentlich in das Essen gemischt zu haben. Sie sprach von einem "schrecklichen Unfall" und plädierte auf nicht schuldig.
H.Gonzales--AT