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Lebenslange Haft für 43-Jährigen nach Mord an Bekanntem in Keller in Hessen
Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat einen 43-Jährigen wegen Mordes an einem Bekannten in einem Keller zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige sein Opfer im Oktober in Lampertheim mit einem Messer erstochen hatte.
Er hatte den Bekannten zuvor unter einem Vorwand um ein Gespräch gebeten. Bei dem Treffen in einem Keller griff der 43-Jährige den Mann unvermittelt mit einem Messer an und verletzte ihn so stark, dass er noch vor Ort starb. Das Motiv war unklar.
Mit dem Urteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Eine konkrete Strafforderung stellte sie nicht.
A.O.Scott--AT