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"Er wollte eine hohe Opferzahl": Lebenslange Haft für Anschlag in Magdeburg
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für den 51-Jährigen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an - diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.
Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt raste und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Es sei dem Angeklagte "auf eine sehr hohe Opferzahl" angekommen, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg in seiner Urteilsbegründung, die er mit der Nennung der sechs Toten begann. später zählte er auch die Verletzungen aller Nebenkläger auf, von denen zahlreiche das Urteil am Freitag verfolgten. Taleb A. habe "in Kauf genommen, dass jede Person im Wirkungsbereich seines Fahrzeugs zu Tode kommen oder schwer verletzt werden" oder andere Schäden an Körper und Psyche erleiden könnte.
Sternberg schilderte noch einmal, wie A. mit einer Geschwindigkeit von bis zu 48 Stundenkilometern und "voll durchgedrücktem Gaspedal" über den Weihnachtsmarkt fuhr, teils in Schlangenlinien, um möglichst viele Menschen zu treffen. Das Gericht sieht die drei Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe und der Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an.
A. wurde für die Tat außer wegen Mordes und versuchten Mordes in mehr als 200 Fällen unter anderem auch wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt. Taleb A. hatte während des Prozesses bestritten, gezielt Menschen überfahren zu haben. Das hält das Gericht für unglaubwürdig. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten in ihrem Plädoyer vorgeworfen, keinerlei Reue gezeigt zu haben. Die Urteilsverkündung am Freitag verfolgte Taleb A. aus einem gelb-grauen Glaskasten heraus völlig unbewegt.
Nach Auffassung des Gerichts begann der Angeklagte rund 16 Monate vor der Tat mit der Planung eines Anschlags. Er sei "etwa zehn Mal" über den Weihnachtsmarkt gegangen, um sich die Strecke, die er später mit seinem Mietwagen fahren wollte, einzuprägen. In Beiträgen im Netz habe er eine Tat angekündigt, bei der er sterben könnte.
Das Gericht sieht ein "Motivbündel" für die von A. begangene Tat "Er wollte Rache an der deutschen Bevölkerung, die er mit dem deutschen Staat gleichsetzte", sagte Sternberg. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt hatte in seinen teils wirren und von Verschwörungstheorien durchzogen Aussagen vor Gericht immer wieder Frust über deutsche Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft geäußert und diesen vorgeworfen, seinen Kampf für saudische Flüchtlinge zu hintergehen.
Bei dieser Rache habe auch ein gegen eine Kölner Flüchtlingsorganisation verlorener Zivilprozess und eine "narzisstische Kränkung" eine Rolle gespielt, sagte Sternberg. Zudem habe er öffentliche Aufmerksamkeit für seine Anliegen gewollt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ebenso wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert - damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
In dem 40 Tage laufenden Prozess berichteten zahlreiche Opfer des Anschlags und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet. Mehr als 200 Nebenkläger schlossen sich dem Verfahren an. Mit dem Urteil gestand das Gericht Betroffenen in zahlreichen Adhäsionsklagen Schadensersatzzahlungen durch den Angeklagten zu. Vom voll besetzten Zuschauerraum aus verfolgte am Freitag auch Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) die Verlesung des Urteils.
N.Walker--AT