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Tödliche Schlägerei in Diskothek in Schleswig-Holstein: Lange Haftstrafe
Wegen der Tötung eines jungen Manns in einer Diskothek in Schleswig-Holstein ist ein 22-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Lübeck sprach ihn am Mittwoch des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Tat hatte sich in den frühen Morgenstunden des 13. Aprils 2025 in einer Großraumdisko in Trittau nordöstlich von Hamburg ereignet. Zwischen zwei Gruppen entwickelte sich eine Schlägerei, in die auch Täter und Opfer verwickelt waren.
Nach Überzeugung des Gerichts versetzte der Angeklagte dem 21-Jährigen bewusst einen Messerstich. Dabei wurde dieser so schwer verletzt, dass er verblutete und noch vor Ort starb. Der Angeklagte floh zunächst und stellte sich zwei Wochen später bei der Polizei.
Aus Sicht der Kammer wollte sich der Angeklagte durch den Messerstich dafür rächen, dass seine Freundin kurz zuvor im Rahmen einer Schlägerei zu Fall gekommen war. Dabei sei es dem Angeklagten nicht darum gegangen, das spätere Opfer zu töten. Er habe dessen Tod aber als mögliche Folge erkannt und in Kauf genommen.
Eine Notwehr- oder Nothilfesituation erkannte die Kammer nicht. Der Einsatz eines Messers wäre auch kein angemessenes Mittel zur Verteidigung gewesen, hieß es. Schließlich sei die Schlägerei "wesentlich von Faustschlägen und Fußtritten geprägt gewesen".
W.Morales--AT