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Verbotene Online-Glücksspiele: Spieler können verlorene Einsätze zurückfordern
Im Streit über verlorene Einsätze aus Online-Glücksspielen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zugunsten der Spieler entschieden. Diese können das Geld von den Anbietern zurückfordern, wenn die Spiele an ihrem Wohnsitz verboten waren, wie der EuGH am Donnerstag entschied. Im konkreten Fall ging es um einen Deutschen, der in Malta gegen maltesische Anbieter klagt.(Az. C-440/23)
Er nahm zwischen Juni 2019 und Juli 2021 an virtuellen Glücksspielen teil. Damals waren Online-Glücksspiele nach deutschem Recht bis auf einige Ausnahmen verboten; die Spiele in dem Fall fielen unter das Verbot. Inzwischen sind die Regeln gelockert. Die maltesischen Anbieter hatten allerdings in den betreffenden Jahren Lizenzen ihres Heimatlands.
Das maltesische Gericht setzte das Verfahren aus und fragte, ob das frühere deutsche Verbot trotz Lizenz aus Malta mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei. Das sei es, entschied der EuGH nun. Verbraucher könnten verlorene Einsätze von Anbietern aus einem anderen Mitgliedstaat zurückverlangen.
H.Gonzales--AT