-
USA und Iran greifen trotz Waffenruhe erneut an - Golfstaaten unter Beschuss
-
Aberwitziges "Endspiel": Österreich und Algerien weiter
-
Joker Messi mit Freistoß-Tor: Argentinien besiegt Jordanien
-
Albanien: Erneut Tausende Menschen bei Demonstration gegen Kushner-Bauprojekt
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Schicksalsschlag: Gakpo trauert um ungeborenes Kind
-
Kabayel neuer WBC-Weltmeister: "Unglaublich"
-
Schnelles Wiedersehen mit Schiedsrichter Jayed
-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
EuGH: Hafenstaat darf Rettungsschiff nur in bestimmten Fällen kontrollieren
Der Staat, in dessen Hafen ein Rettungsschiff liegt, darf dieses auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren. Dazu müsse er allerdings belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr nachweisen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Montag. Es ging um eine Klage der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Italien hatte im Sommer 2020 zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe festgehalten. (Az. C-14/21 u.a.)
Die italienischen Behörden begründeten das damit, dass diese Schiffe nicht dafür ausgerüstet seien, mehrere hundert Menschen an Bord zu haben. Sea Watch hatte hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht. Die Organisation klagte dort gegen das Festhalten ihrer Schiffe mit dem Argument, dass diese in Deutschland bereits zertifiziert worden seien. Das italienische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Dieser erklärte nun, dass Menschen in Not auf See grundsätzlich geholfen werden müsse. Dass danach besonders viele Menschen an Bord seien, sei für sich genommen noch kein Grund für eine Überprüfung. Nach dem Aussteigen dürfe kontrolliert werden - wenn es belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt gebe. Dies müsse konkret nachgewiesen werden.
Der Hafenstaat - in diesem Fall also Italien - dürfe keinen Nachweis über andere als die vom Flaggenstaat - hier Deutschland - ausgestellten Zeugnisse verlangen. Sollten sich bei der Überprüfung eines Schiffs Mängel herausstellen, dürften Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Diese müssten aber geeignet, erforderlich und angemessen sein. Die Aufhebung des Festhaltens dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Schiff keine Zeugnisse des Hafenstaats habe.
Der EuGH verwies in seinem Urteil auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit: Hafenstaat und Flaggenstaat seien in der EU verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse zusammenzuarbeiten. Über die Klagen muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
Sea Watch sprach nach dem Urteil von einem "klaren Sieg für die Seenotrettung". In Zukunft würden die Schiffe "somit weiter das tun, was sie am besten können: Menschen retten, anstatt willkürlich im Hafen festzusitzen", kündigte die Hilfsorganisation an.
Der deutsche Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, er sei sich sicher, dass die italienischen Kontrollen politisch motiviert gewesen seien. Die Sicherheitsaspekte seien "offensichtlich vorgeschoben, weil man nicht offen sagen will, dass man eine menschenrechtsfeindliche Migrationsabwehr durchsetzen will". Marquardt war demnach selbst mehrmals auf Seenotrettungsschiffen mitgefahren.
P.A.Mendoza--AT