-
"Wie geplant": FIFA will iranische WM-Spiele nicht verlegen
-
Offensiv-Feuerwerk: Handballer gewinnen ersten WM-Härtetest
-
EU-Gipfel: Orban hält an Blockade des Ukraine-Kredits fest
-
Iran fordert von Berlin Klarstellung zur Nutzung von Ramstein durch USA
-
Iran-Krieg: Trump-Forderung an Kongress könnte Ukraine-Kosten übersteigen
-
Erste Hürde für US-Handelsdeal genommen: EU-Parlament stimmt für Zollabschaffungen
-
Gedenkstätten fordern Aufnahme von KZs in Unesco-Welterbe-Liste
-
Botschafter: Iran fordert von Berlin Klarstellung zur Nutzung von Ramstein durch USA
-
Weiterer Energiepreisschock nach Angriffen auf Energieinfrastruktur in Nahost
-
Trump erwartet von Japan mehr Einsatz im Iran-Krieg
-
Belletristik-Preis der Leipziger Buchmesse für Poladjan - Kritik an Weimer
-
Italien und Dänemark warnen vor Fluchtbewegung durch Iran-Krieg wie im Jahr 2015
-
UN-Schifffahrtsorganisation fordert Evakuierungskorridor für Schiffe im Persischen Golf
-
Jeanmonnot holt Gesamtweltcup - Voigt als 16. beste Deutsche
-
Belletristik-Preis der Leipziger Buchmesse für Katerina Poladjan
-
Vergewaltigungsvorwürfe: Anwalt von Mette-Marits Sohn fordert Freispruch
-
Deutsche Rüstungsindustrie soll enger mit zivilen Unternehmen verzahnt werden
-
Von Trump nominierter Heimatschutzminister knapp durch Ausschuss bestätigt
-
23-Jähriger entführt in Bayern Kind aus Standesamt
-
Tag der Demokratiegeschichte am 18. März wird aufgewertet
-
Pistorius schließt deutschen Hormus-Einsatz nicht aus - und nennt Bedingugen
-
Stadionsicherheit: Sportministerkonferenz erhöht Druck auf DFL
-
Atomkraft-Debatte: AfD fordert Wiedereinstieg - Heftiger Gegenwind im Bundestag
-
Nach Einspruch: Dzeko-Sperre auf ein Spiel reduziert
-
US-Sondergesandter spricht in Minsk über möglichen USA-Besuch Lukaschenkos
-
Thüringen: Arbeiter wird zwischen Lastwagen und Laderampe eingequetscht und stirbt
-
Schockanruf in Bayern: Betrüger erbeuten Schmuck für mehrere hunderttausend Euro
-
Welthandelsorganisation: Krieg in Nahost belastet Handelsströme massiv
-
Bayern: Lebenslange Haft nach Todesschüssen auf Hochzeitsfeier in Fürth
-
Schienennutzung: Regionale Verkehrsunternehmen schlagen nach EuGH-Urteil Alarm
-
Politik-Erklärer Nagelsmann? "Das ist nicht meine Rolle"
-
Gleitschirmverein scheitert mit Klage gegen Windrad in Nordrhein-Westfalen
-
Lügenkonstrukt erschaffen und Kinder misshandelt: Fast vier Jahre Haft in Bremen
-
Regierung plant Aufklärungskampagne über Gefahren von Social Media
-
Drei Tote bei russischen Drohnenangriffen in der Ostukraine
-
Nagelsmann über Musiala: "Das bringt nichts"
-
Baumgart lobt Kompany: "Wie trainiert man das?"
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Kein Zeitplan für Ende des Iran-Kriegs
-
EZB lässt Leitzinsen trotz Energiepreisschocks vorerst unverändert
-
Iran-Krieg: Tausende Luxuswagen auf Weg nach Dubai auf kenianischer Insel gestrandet
-
Iran-Krieg: Energieanlagen in Golfregion zunehmend Ziel von Angriffen - Ölpreis steigt massiv
-
Schneider fordert mehr Windkraft und Solar - und Änderungen an Heizungs-Kompromiss
-
Nagelsmann nominiert Urbig und Karl - Musiala fehlt
-
Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift
-
EU-Gipfel: Merz fordert "klares Signal" für europäische Hilfe nach dem Iran-Krieg
-
Iranische Abgeordnete wollen Gebühren für Fahrt durch Straße von Hormus erheben
-
Huawei-Ausschluss von Mobilfunknetz: EuGH-Gutachten stärkt Politik den Rücken
-
Kovac: Keine Zeit für Experimente beim BVB
-
Regierungschef Schweitzer drängt Bundesregierung zu rascheren Reformen
-
Ohne Anhörung in Psychiatrie eingewiesen: Richterin in Niedersachsen freigesprochen
Bundesverwaltungsgericht: Regierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern
Die Bundesregierung muss das bisherige Klimaschutzprogramm nachbessern. Das von der früheren Bundesregierung 2023 beschlossene Programm reicht nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hatte im Mai 2024 bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Erfolg, nun bestätigten die Leipziger Richter das Berliner Urteil. Das Programm von 2023 muss demnach ergänzt werden, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.
Die in dem Programm vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht aus. Die Bundesregierung müsse das Programm ergänzen und dabei die Entwicklung der Emissionen berücksichtigen. Das Gericht klärte damit auch die bislang offene Frage, ob Umweltverbände gegen Klimaschutzprogramme klagen können.
Das Programm, um das es in dem Urteil ging, war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen worden. Ein neues Programm soll spätestens bis Ende März vorgelegt werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.
Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das sogenannte Klimaschutzgesetz.
Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch nach alter Rechtslage, also dem Klimaschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt: Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.
Die Umwelthilfe sprach nach dem Leipziger Urteil von einem "Paukenschlag für den Klimaschutz". Die Bundesregierung müsse "jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen", forderte Geschäftsführer Jürgen Resch.
Auch die Umweltschutzorganisation WWF zeigte sich erfreut. Im anstehenden Klimaschutzprogramm und dem neuen Haushalt für 2027 liege die "große Chance, die Grundlage für wirkungsvolle Klimapolitik zu legen", erklärte Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.
Die Umwelthilfe kündigte eine neue Klage an, falls die Bundesregierung nicht bis zum 25. März ein ausreichendes Klimaschutzprogramm beschließe. Dieses gehe über das Programm von 2023 hinaus, "weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040", teilte die Organisation mit. Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.
J.Gomez--AT