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Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf
Acht Monate nach tödlichen Schüssen auf den Fahrgast eines Mietwagens in Düsseldorf ist der Täter von Landgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil erging wegen Totschlags in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Zudem wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft vorbehalten.
Laut Anklage hatte der inzwischen 24-Jährige am 12. März am späten Abend an einer roten Ampel in Düsseldorf den 49-jährigen Fahrgast erschossen. Er gab demnach mit einer halbautomatischen Selbstladepistole, für die er keine Erlaubnis hatte, vier Schüsse von außen durch die Fensterscheibe des haltenden Wagens ab. Das Opfer auf dem Rücksitz wurde von drei Schüssen in die Brust, einen Arm und den Rücken getroffen. Der Mann starb kurz darauf.
Nach früheren Ermittlungsangaben soll es zwischen dem Opfer und einer Menschengruppe um den Schützen zuvor an einem Hotel einen Streit um Geld gegeben haben. Die Polizei sprach von "einer Betrugstat des Verstorbenen zum Nachteil der Personengruppe".
Nach den Schüssen entkam der damals 23-Jährige laut früheren Ermittlerangaben zunächst und wurde rund zwei Wochen später im hessischen Wetzlar gefasst. Die Festnahme erfolgte, nachdem aus einer Gruppe um den Täter ein 20-Jähriger in einem Waldstück einen Mann mit einer Schusswaffe bedroht hatte.
Der Mann blieb unverletzt zurück und alarmierte die Polizei. Die vierköpfige Gruppe wurde später in einem Gebäude in einem Gewerbegebiet ausfindig gemacht und festgenommen. Der 23-jährige Verdächtige der Düsseldorfer Tat leistete dabei "erheblichen Widerstand" und wurde leicht verletzt.
Der Prozess, in dem der Angeklagte schwieg, begann am 8. September. Die Staatsanwaltschaft beantragte letztlich 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil unter anderem auf Videomitschnitte von Teilen der Tatszene, um die Vorgänge zu rekonstruieren.
A.Taylor--AT