-
Latino-Rapstar Bad Bunny mit Grammy für Album des Jahres ausgezeichnet
-
Umfrage: CDU in Hessen verliert an Zustimmung - AfD zweitstärkste Kraft
-
Tausende illegale Exporte nach Russland: Kriminelles Netzwerk zerschlagen
-
Babymilchskandal: Zwei französische Hersteller nehmen Produkte vom Markt
-
Israel öffnet Grenzübergang Rafah für Personenverkehr in beide Richtungen
-
Tausende konspirative Lieferungen nach Russland: Festnahmen in Schleswig-Holstein
-
Leipzig holt Gruda aus Brighton
-
Winterferien: ADAC rechnet mit mehr Verkehr und warnt vor Stau
-
Umsatz im Einzelhandel 2025 etwas stärker gestiegen als erwartet
-
Drei Tote bei schwerem Unfall auf A61 bei Bergheim
-
Streiks im öffentlichen Nahverkehr haben begonnen
-
Bierabsatz sinkt weiter - Stärkster Rückgang seit 1993
-
Dalai Lama gewinnt erstmals einen Grammy
-
Wolff frohlockt: "Dann schlagen wir die Dänen im Finale"
-
Pünktlichkeit der Deutschen Bahn im Januar nur bei 52,1 Prozent
-
Rechtsgerichtete Kandidatin Fernández gewinnt Präsidentschaftswahl in Costa Rica
-
Superstar James als Reservist beim All-Star-Game
-
Sturms Bruins verspielen 5:1-Führung
-
Bad Bunny gewinnt mit "Debí tirar más fotos" Grammy für Album des Jahres
-
"Sehr stolz": Djokovic glaubt weiter an den 25. Titel
-
Arbeiten an Olympia-Halle in Mailand dauern an
-
Dänen feiern Gold-Party - Gidsel schwärmt von Deutschland
-
Kehl bleibt zurückhaltend: "Müssen besser spielen"
-
Teilergebnisse: Rechtsgerichtete Kandidatin bei Präsidentschaftswahl in Costa Rica vorn
-
Verdi: Bundesweite Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr begonnen
-
Renovierungsarbeiten: Kulturzentrum in Washington wird für zwei Jahre geschlossen
-
Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Costa Rica beendet
-
Verbindungen zu Epstein: Britischer Ex-Botschafter Mandelson verlässt Labour-Partei
-
Erstmals seit knapp drei Jahren landet wieder Linienflug in Khartum
-
Trump: Wir arbeiten an einem Abkommen mit Kuba
-
Prominenter Menschenrechtsaktivist in Venezuela freigelassen
-
Schröder-Wechsel perfekt: "Cleveland. LFG!!!"
-
Söder: Arbeitnehmer in Deutschland sollten insgesamt mehr arbeiten
-
Doku über die First Lady: "Melania" auf Platz drei der US-Kinocharts
-
Von US-Behörden inhaftierter Fünfjähriger und sein Vater wieder zu Hause
-
Schneestürme haben weite Teile der USA fest im Griff - Kälteeinbruch in Florida
-
Kampfansage von Schlotterbeck: "Wir wollen Meister werden"
-
Trump gibt sich von Chamenei-Drohung unbeeindruckt und setzt auf Einigung mit Iran
-
Super-Dänen zu stark: Handballer verpassen EM-Krönung
-
Doppelpack Guirassy: BVB siegt beim Kovac-Jubiläum
-
Zehntausende Tschechen demonstrieren für pro-westlichen Staatschef Pavel
-
Ärzte ohne Grenzen prangert von Israel verfügtes Einsatzverbot im Gazastreifen an
-
Steinmeier würdigt Süssmuth als "leidenschaftliche Kämpferin für die Demokratie"
-
Demirovic sticht: VfB schlägt Freiburg spät
-
Ukraine: Musk hat "Maßnahmen" gegen Starlink-Nutzung durch Russland ergriffen
-
Nach doppeltem Stechen: Golfprofi Schott triumphiert in Bahrain
-
Verfechterin von Frauenrechten: Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth gestorben
-
Zweite Runde der Ukraine-Gespräche verschoben - Erneut massive russische Angriffe
-
Norwegens Kronprinzessin räumt nach Kontakten zu Epstein "peinliche" Fehler ein
-
Coventry: Kein Kommentar zu ICE und Wasserman
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Mindestlohnrichtlinie
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über die Mindestlohnrichtlinie. Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, verpflichtet die Mitgliedstaaten aber, klare und transparente Kriterien für die Bemessung festzulegen und ihre Höhe regelmäßig zu aktualisieren. Sie sollen sich dabei an Referenzwerten wie 60 Prozent des Medianlohns orientieren. (Az. C‑19/23)
Dagegen klagte Dänemark. Das Land findet, dass die EU hier nicht zuständig sei. Schweden unterstützte die Klage, Deutschland und sechs weitere EU-Staaten sowie die EU-Kommission traten dagegen als Streithelfer des EU-Gesetzgebers auf. Der zuständige Generalanwalt schlug in seinem Gutachten vor, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Die Richterinnen und Richter müssen dem aber nicht folgen.
O.Brown--AT