-
Miami: Zverev gewinnt Auftaktmatch
-
Agentur: Mehr als 100.000 Besucher bei Comeback-Konzert von BTS in Südkorea
-
Kehl lobt: "Haben Hamburg an die Wand gespielt"
-
"Etwas ganz Besonderes": Bayern vor Tor-Rekord
-
Staatlicher Ölkonzern: Beschädigter russischer Tanker wird nach Libyen abgeschleppt
-
Habecks Staatssekretär Graichen kritisiert Energiepolitik der Bundesregierung
-
Kuba meldet zweiten landesweiten Stromausfall binnen weniger als einer Woche
-
Trump stellt dem Iran Ultimatum von 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus
-
Zweite Runde der französischen Kommunalwahlen: Großstädte im Fokus
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab
-
Zahlreiche Stichwahlen zwei Wochen nach erster Runde von Kommunalwahl in Bayern
-
Enges Rennen zwischen CDU und SPD bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Sonntagstrend: Union setzt sich von AfD ab
-
Haushaltsstreit: Trump will ICE-Mitarbeiter an Flughäfen einsetzen
-
Trump: Iran hat 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus - Sonst werden Kraftwerke zerstört
-
Mehr als 100 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Mehr als 90 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Auch ohne Dzeko: Schalke bleibt Tabellenführer
-
Duplantis fliegt zum nächsten WM-Gold
-
Zehntausende demonstrieren in Tschechien gegen Regierungschef Babis
-
Drei Elfmeter: BVB erkämpft spät den Sieg gegen den HSV
-
Früherer FBI-Chef und Sonderermittler Robert Mueller im Alter von 81 Jahren gestorben
-
Haushaltsstreit: Trump droht mit Einsatz von ICE-Mitarbeitern an Flughäfen
-
USA: Angriffe haben Irans Einsatzfähigkeiten in Straße von Hormus "eingeschränkt"
-
Spektakel im Derby: Köln und Gladbach verpassen Big Points
-
Souveräne Bayern festigen Tabellenführung
-
Trotz Sturz: Pogacar gewinnt 117. Mailand-Sanremo
-
Nawrath fällt bei Lägreid-Sieg weit zurück
-
Wolfsburg schlägt TSG im Topspiel - Popp verletzt
-
Bewaffneter Überfall auf Supermarkt gescheitert
-
BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung
-
Energieexperten von SPD und Grünen kritisieren Gesetzespläne Reiches
-
14 Tote bei verheerendem Brand in Autoteilefabrik in Südkorea
-
SV Elversberg springt an die Tabellenspitze
-
Südkoreanische K-Pop-Bank BTS feiert Comeback mit riesigem Konzert in Seoul
-
US-Richter: Restriktionen des Pentagon gegenüber Medien teilweise verfassungswidrig
-
Aicher verpasst Abfahrtskugel - Dämpfer im Gesamtweltcup
-
Von Familienministerin geplante Beschränkungen bei "Demokratie leben!" stoßen auf Kritik
-
Frühere Cum-Ex-Ermittlerin Brorhilker: Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten
-
Iranische Medien berichten von US-israelischen Angrifen auf Atomanlage Natans
-
Requiem für verstorbenen Altbischof Wanke in Erfurt
-
US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht
-
BVB verlängert mit Kapitän Can
-
Krankenkassen dringen auf Reformen - Leistungskürzungen aber abgelehnt
-
Iranische Medien: US-israelische Angriffe auf iranische Atomanlage Natans
-
Reichinnek: Prien lässt demokratische Zivilgesellschaft im Regen stehen
-
Rekord-Hitzewelle im Westen der USA - Drohende Überschwemmungen auf Hawaii
-
K-Pop: Neues BTS-Album kurz nach Veröffentlichung fast vier Millionen Mal verkauft
-
"Timing": NBA-Meister Oklahoma verzichtet auf Trump-Besuch
-
Hennig Dotzler "wie ein nasser Waschlappen" - Kläbo siegt
Lange Haft und Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung bewusstloser Frauen
Wegen der Vergewaltigung bewusstloser Frauen soll ein 38-Jähriger aus Berlin in Haft und Sicherungsverwahrung. Das Landgericht der Hauptstadt verurteilte den Mann am Montag zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Mann war bereits im Juli wegen der Vergewaltigung einer 20-Jährigen verurteilt worden. Eine nachträgliche Auswertung seines Handys führte zu weiteren Fällen.
Im nun zu Ende gegangenen Verfahren ging es um vier Vergewaltigung von zwei Partnerinnen des 38-Jährigen im bewusstlosen Zustand. Diese fanden in den Jahren 2020 und 2021 statt. Nach Überzeugung des Gerichts nutzte der Angeklagte die Bewusstlosigkeit der Geschädigten bewusst aus.
Keine der Frauen willigte vorab in die sexuelle Handlungen ein beziehungsweise widersprach der Praxis ausdrücklich. In einem Fall demütigte der 38-Jährige sein Opfer laut Kammer zusätzlich, indem der den Körper mit einem frauenverachtenden Schriftzug versah. Außerdem filmte der Angeklagte die Vergewaltigungen.
Die beiden ehemaligen Partnerinnen traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Auf ihren Antrag hin fand das Verfahren weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte gestand die Taten. Er wurde der Vergewaltigung in vier Fällen jeweils in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen.
Nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen ist davon auszugehen, dass der Angeklagte bei der Begehung der Taten in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Demnach leidet er unter einer krankhaften sexuellen Präferenzstörung, die sexuelle Handlungen an Bewusstlosen beinhaltet. Die Sicherungsverwahrung wurde vom Gericht angeordnet, weil der Angeklagte aus Sicht der Kammer einen Hang zur Begehung derartiger Straftaten hat und davon auszugehen ist, dass er auch nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe weiter gefährlich ist.
Weder das Urteil vom Juli, bei dem der Angeklagte wegen Vergewaltigung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde, noch das jetzige sind rechtskräftig. Der 38-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
D.Lopez--AT