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In Australien verurteilte Pilz-Mörderin begründet Berufung mit Verfahrensfehlern
Die in Australien als Pilz-Mörderin bekannt gewordene und zu lebenslanger Haft verurteilte Erin Patterson sieht sich selbst als Opfer eines Justizirrtums: Wie aus am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervorgeht, macht ihre Anwältin in ihrem Berufungsantrag "erhebliche" Fehler des Gerichts geltend.
Die 51-jährige Patterson war Anfang September wegen eines Dreifachmordes mit giftigen Pilzen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie soll zudem erst nach 33 Jahren die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung bekommen, wie das Gericht entschied.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Sender ABC und die Zeitung "Sydney Morning Herald" berichteten am Montag, Pattersons Verteidigung habe nun nachgezogen. Das zuständige Berufungsgericht bestätigte am Mittwoch den Eingang des Berufungsantrags. Angenommen wurde er demnach aber noch nicht.
Pattersons Anwältin schreibt in dem Antrag unter anderem, bei der Isolierung der Geschworenen während des Prozesses sei es zu einer schwerwiegenden "Unregelmäßigkeit" gekommen. Sie wirft der Staatsanwaltschaft zudem vor, Patterson einem "unfairen und repressiven" Kreuzverhör unterzogen zu haben. Überdies habe das Gericht für den Fall nicht relevante Beweismittel zugelassen und andere dagegen abgewiesen.
Der Prozess gegen die sogenannte Pilz-Mörderin hatte international für Aufsehen gesorgt. Patterson hatte im Juli 2023 bei einem Familienessen mehreren Verwandten ein tödliches Pilzgericht serviert. Drei ihrer vier Gäste - ihre Schwiegereltern und eine Tante ihres Noch-Ehemannes - starben. Der Mann der Tante überlebte nur knapp.
Bei allen vier Gästen diagnostizierten die behandelnden Ärzte eine Vergiftung durch den Grünen Knollenblätterpilz. Der hochgiftige Pilz wächst in vielen Regionen Australiens und ähnelt essbaren Pilzen. Er enthält jedoch ein starkes Gift, das zu Leber- und Nierenversagen führen kann.
Patterson selbst beteuerte, die Knollenblätterpilze versehentlich in das Essen gemischt zu haben. Sie sprach von einem "schrecklichen Unfall" und plädierte im Prozess auf nicht schuldig.
H.Thompson--AT