-
Uli Hoeneß kritisiert Musiala-Vertrag: „Leistung entspricht nicht mehr dem Vertrag“
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
Fohlen von falschem Hengst: Tierarzt muss keinen höheren Schadenersatz zahlen
Die Besitzerin eines Fohlens, das nicht vom gewünschten Hengst abstammt, ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, vom Tierarzt einen höheren Schadenersatz zu bekommen. Zwar verletzte der Tierarzt seine Pflicht und verwendete das falsche Sperma, wie der BGH in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil bestätigte. Er schulde der Pferdebesitzerin aber keinen womöglich entgangenen Gewinn durch ein wertvolleres Fohlen. (Az. VI ZR 14/25)
Die Mutter der Klägerin hatte den Tierarzt damit beauftragt, die Stute mit Sperma von einem bestimmten Hengst zu besamen. Dieser Hengst ist ein sogenannter Springpferdevererber, seine Fohlen haben also eine große Chance, selbst gute Springpferde zu werden. Die Hengststation schickte dem Tierarzt das Sperma. Er hatte an dem Tag auch Sperma eines anderen Hengsts bei sich, der ein Dressurpferd war.
Elf Monate später bekam die Stute ein Fohlen, das von dem Dressurhengst abstammt. Die Klägerin beauftragte einen Experten mit einem Gutachten - und dieser kam zu dem Schluss, dass das Fohlen 2500 Euro weniger wert sei als ein Fohlen des Springpferds. Die Klägerin musste außerdem an das Gestüt des Dressurhengsts eine Decktaxe von 1200 Euro zahlen, um das Fohlen beim Zuchtverband anmelden zu können.
Sie verklagte den Tierarzt auf Schadenersatz von insgesamt 4830 Euro. Die Summe setzte sich zusammen aus den angenommen 2500 Euro Wertdifferenz, den 1200 Euro Decktaxe und den Kosten für das Gutachten, eine nochmalige Beschaffung von Hengstsperma und den Rechtsanwalt.
Das Amtsgericht im niedersächsischen Tostedt verurteilte den Tierarzt zur Zahlung der Decktaxe und der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, ansonsten wurde die Klage abgewiesen. Das Landgericht Stade bestätigte diese Entscheidung.
Es erklärte, dass der Tierarzt das falsche Sperma verwendet und seine Vertragspflichten dadurch verletzt habe. Es sei aber nicht bewiesen, dass das Fohlen 2500 Euro weniger wert sei. Nach der Fortpflanzung zweier Lebewesen lasse sich nicht vorhersagen, wie sich der Nachwuchs entwickle.
Die Fohlenbesitzerin wandte sich an den BGH, der ihre Revision nun zurückwies. Er führte unter anderem aus, dass nicht einmal sicher sei, ob bei einer Besamung mit dem anderen Sperma überhaupt ein Fohlen entstanden wäre. Denn zuvor hatte die Klägerin schon zweimal vergeblich versucht, ihre Stute von dem Springpferd decken zu lassen.
Es sei auch spekulativ, dass ein solches Fohlen dann Eigenschaften hätte, die es deutlich wertvoller machten als das tatsächlich geborene Fohlen. So habe das Landgericht darauf hingewiesen, dass die Stute keine Zuchtstute sei. Die Qualität der beiden Hengste sei vergleichbar.
F.Wilson--AT