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Messerangriff auf Kitakinder in Aschaffenburg: Staatsanwaltschaft fordert Psychiatrie
Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf Kitakinder in einem Park in Aschaffenburg hat die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie beantragt. Der 28-Jährige sei wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Buntschuh am Donnerstag vor dem Landgericht der bayerischen Stadt.
Die Tat habe "unendliches Leid" über die Betroffenen gebracht, fügte er hinzu. Sie habe "eine ganze Stadt unmittelbar ins Herz getroffen". Bei den Opfern habe es sich um Zufallsopfer gehandelt. "Jeder von uns hätte als Opfer oder Passant mit der Tat konfrontiert sein können", sagte Buntschuh in seinem Plädoyer. Es sei keine zielgerichtete Tat gewesen. Sie sei keiner Radikalisierung entsprungen, sondern seiner Krankheit.
Der heute 28-Jährige leide an einer paranoiden Schizophrenie. Er sei weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit und habe eine ungünstige Prognose. Die Urteilsverkündung ist noch am Donnerstag geplant.
Der Beschuldigte soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.
Laut Buntschuh hätte es noch mehr Opfer geben können, wenn die zunächst unbeteiligten Zeugen nicht eingegriffen hätten. Die Tat löste breites Entsetzen und politische Debatten im Wahlkampf zur Bundestagswahl aus.
Im August 2024 soll der aus Afghanistan stammende Beschuldigte zudem in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.
Im Zusammenhang mit diesem Vorwurf verurteilte das Amtsgericht Aschaffenburg am Dienstag einen Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt in einem minderschweren Fall zu einer Bewährungshaft von fünf Monaten. Laut Urteil hatte er es versäumt, nach dem Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft Ermittlungen gegen den heute 28-Jährigen einzuleiten.
D.Lopez--AT