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Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin in Frankfurt am Main
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine IS-Rückkehrerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde die heute 35-Jährige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Senat sah es als erwiesen an, dass sich die in Deutschland und der Türkei aufgewachsene Frau ab 2014 radikalisierte.
Nachdem sich ein Jugendfreund der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) 2014 in Syrien anschloss und sich weitere Menschen aus ihrem Umfeld dem salafistischen Islam zuwandten, befasste sie sich ab 2014 mit der Propaganda der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).
In Absprache mit ihrem Jugendfreund reiste die 35-Jährige im März 2015 nach Syrien aus. Das Paar heiratete nur wenige Wochen später nach islamischen Ritus. 2016 und 2018 wurden die beiden gemeinsamen Kinder geboren. Bis Anfang 2019 lebte die Familie an verschiedenen Orten in Syrien. Laut Urteil unterwarf sie sich der Ideologie des IS und unterstützte ihren Mann, der für die Terrororganisation kämpfte.
2019 ergab sich die Frau mit den Kindern den kurdischen Einheiten, nachdem sie zuvor wochenlang geflohen und Kämpfen ausgesetzt waren. In einem Gefangenenlager distanzierte sich die Frau schließlich vom IS. Im März 2022 wurde die Frau mit ihren Kindern nach Deutschland zurückgeführt. Seit August 2022 leben Mutter und Kinder wieder zusammen.
Bei dem Urteil berücksichtigte der Senat ein vollumfängliches und glaubhaft von Reue getragenes Geständnis. Zudem sagte sie seit ihrer Rückkehr in weiteren Ermittlungsverfahren gegen IS-Rückkehrerinnen aus. Laut Urteil hat sich die Frau von der Ideologie komplett gelöst. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
W.Stewart--AT