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Garmischer Zugunglück mit fünf Toten: Angeklagte bestreiten rechtliche Verantwortung
Im Prozess um das Zugunglück in Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten im Juni 2022 haben die beiden Angeklagten eine strafrechtliche Verantwortung für das Unglück bestritten. Der angeklagte Fahrdienstleiter Andreas M. sagte am Dienstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht München II, die Meldung eines Lokführers über Probleme an der Strecke am Vorabend des Unglücks habe er nicht so verstanden, dass eine sofortige Reaktion nötig sei. "Ich habe auch keine Schlagworte gehört, die sofortige Maßnahmen erforderlich machen."
M. räumte ein, dass ein Lokführer ihn auf einen "Schlenkerer" im Gleis hingewiesen habe. Diesen Hinweis habe er am anderen Tag weitergeben wollen. "Die Weitergabe habe ich versäumt, ich kann ihnen leider Gottes nicht sagen, warum." Seine einzige Erklärung sei, dass er nach der Meldung zur Toilette gegangen und die Information dann "wie weggeblasen" gewesen sei - seine Notiz darüber sei unter anderen Unterlagen verschwunden gewesen.
Der Verteidiger von M. sagte, die Nichtweitergabe der Meldung des Lokführers habe in strafrechtlichen Kategorien aber keine Relevanz. So seien auch nach der Meldung des Lokführers noch weitere 28 Züge an der Unglücksstelle vorbei gefahren, ohne dass etwas passiert sei.
Der mitangeklagte Bezirksleiter Fahrbahn, Manfred S., bestritt den Vorwurf der Anklage, dass die Probleme der für das Unglück verantwortlichen Betonschwellen von außen erkennbar gewesen seien und diese schon längst hätten ausgetauscht werden müssen. Er habe die Entscheidung, dass für einen Austausch noch Zeit ist, auf die Befunde seiner Kollegen stützen müssen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung in fünf Fällen und fahrlässige Körperverletzung vor. Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 entgleiste laut Anklage aufgrund eines reihenweisen Versagens der Betonschwellen ein Regionalzug in Fahrtrichtung München. Vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge starben.
D.Lopez--AT