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Prozess um Garmischer Zugunglück mit fünf Toten in München begonnen
Fast dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und 72 Verletzten hat am Dienstag vor dem Landgericht München II der Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor. Andreas M. war als Fahrdienstleiter und Manfred S. als Bezirksleiter Fahrbahn für die Strecke mitverantwortlich.
Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 entgleiste laut Anklage aufgrund eines reihenweisen Versagens der Betonschwellen ein Regionalzug in Fahrtrichtung München. Vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge starben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Fahrdienstleiter vor, am Vorabend des Unglücks den Hinweis eines Lokführers auf einen "Schlenkerer" im Gleis nicht weitergegeben und die Strecke nicht gesperrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen pensionierten 66-Jährigen vor, mit dem Ignorieren der Warnung gegen Vorschriften verstoßen und so die Entgleisung des Zugs verursacht zu haben.
Dem angeklagten Bezirksleiter Fahrbahn wirft die Staatsanwaltschaft vor, die für den Unfall ursächlichen Betonschwellen trotz Hinweisen nicht frühzeitig ausgetauscht zu haben. Spätetestens seit einer Inspektion drei Tage vor dem Unglück sei ihm die Gefahr für die Züge bewusst gewesen und der 58-Jährige hätte laut Anklage zumindest eine Langsamfahrstelle einrichten müssen, was nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das Unglück verhindert hätte.
Das Verfahren gegen einen ursprünglich ebenfalls angeklagten dritten Bahnmitarbeiter wurde gegen Zahlung von 4000 Euro eingestellt. Das Unglück ereignete sich am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den bayerischen Pfingstferien, es waren viele Kinder und Jugendliche im Zug.
Der Regionalzug in Fahrtrichtung München entgleiste damals mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 Stundenkilometern in der Mittagszeit bei Burgrain.
Den materiellen Schaden bezifferten die Gutachter der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen auf 4,75 Millionen Euro. Der betroffene Streckenabschnitt blieb danach für mehrere Monate gesperrt.
Die Bahn tauschte nach dem Unfall präventiv hunderttausende Bahnschwellen aus. Denn laut den Gutachten waren schadhafte Betonschwellen die Hauptursache für das Unglück. Es habe ein "Versagen der Struktur der Spannbetonschwellen" gegeben, befand die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen in Bonn. Als Folge weiteten sich die Gleise, der Zug entgleiste.
W.Stewart--AT