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Steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubau nicht bei vorherigem Abriss
Die steuerliche Förderung für den Bau neuer Mietwohnungen gibt es nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht. Wird ein zuvor vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, können die Bauherren keine Förderung beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. IX R 24/24)
Die Klägerin aus dem Rheinland hatte ein vermietetes Einfamilienhaus abreißen lassen und durch einen Neubau ersetzt. Dieser wurde dann erneut vermietet.
Das Finanzamt berücksichtigte nur die normale Gebäudeabschreibung als steuerlich mit den Mieteinnahmen verrechenbare Werbungskosten. Die Klägerin forderte zusätzlich die Berücksichtigung der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in Höhe von bis zu fünf Prozent der Baukosten, hier gut 15.000 Euro jährlich.
Wie schon das Finanzgericht Köln lehnte nun auch der BFH dies ab. Mit der Sonderabschreibung habe der Gesetzgeber die Wohnraumknappheit bekämpfen wollen. Der Abriss und anschließende Neubau einer Immobilie ohne Schaffung eines zusätzlichen Bestands an Wohnungen erfülle dieses Ziel nicht.
A.Clark--AT