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AWO-Komplex in Hessen: Haftstrafe gegen früheren Geschäftsführer verhängt
Im Zusammenhang mit dem Skandal um die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main sind vor dem dortigen Landgericht weitere Urteile gefallen. Eine Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts verurteilte am Montag den ehemaligen Geschäftsführer einer AWO-Tochterfirma wegen Untreue, Betrugs und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Eine mitangeklagte frühere Verwaltungsleiterin erhielt eine Strafe von elf Monaten auf Bewährung.
Der Angeklagte soll als Geschäftsführer der 2017 zum Schutz von Flüchtlingsheimen gegründeten AWO Protect gGmbH laut Anklage rechtswidrig Vermögenswerte entzogen haben. Er soll demnach überhöhte Rechnungen ausgestellt und Scheinarbeitsverträge geschlossen haben. Dadurch soll der Firma der Anklage zufolge ein Schaden von insgesamt 143.000 Euro entstanden sein.
Die angeklagte Verwaltungsleiterin soll daran beteiligt gewesen sein. Sie wurde unter anderem wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug verurteilt. Als die Firma 2019 insolvent wurde, sollen beide demnach außerdem versucht haben, dies zu verschleiern.
Der Skandal um überhöhte Gehälter, Scheinverträge und Betrug bei der AWO in Hessen war Ende 2019 ans Licht gekommen. In dem Zusammenhang gab es bereits mehrere Urteile. Unter anderem wurde der ehemalige Bürgermeister von Frankfurt am Main, Peter Feldmann (damals SPD, jetzt parteilos), im Dezember 2022 wegen Korruption zu einer Geldstrafe verurteilt. Noch vor Urteilsverkündung wurde er abgewählt.
Der ehemalige Sozialdezernent der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden, Christoph Manjura, wurde wegen Beihilfe zur Untreue im AWO-Komplex ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem gibt es Ermittlungen und Prozesse gegen weitere Verdächtige in diesem Komplex.
L.Adams--AT