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Früherer Bundeschef von Polizeigewerkschaft in Hamburg wegen Betrugs verurteilt
Der ehemalige Vorsitzende des Bunds deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, ist am Freitag vom Landgericht Hamburg wegen Betrugs zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass der Beschuldigte während seiner Amtszeit als Bundeschef der Polizeigewerkschaft rund drei Jahre lang zu Unrecht Gehalt für eine Teilzeitbeamtenstelle beim Hamburger Landeskriminalamt bezogen hatte. Der Schaden betrug etwa 75.000 Euro.
Der Tatzeitraum erstreckte sich auf die Jahre 2014 bis 2017. Von der Strafe gelten laut Gericht vier Monate wegen einer rechtsstaatswidrigen überlangen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt. Anklage in dem Fall erhob die Staatsanwaltschaft bereits im April 2020, also vor mehr als fünf Jahren. Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung sogenannten Wertersatzes in Höhe des Tatertrags von knapp 75.200 Euro an.
Die Betrugsvorwürfe waren 2017 bekannt geworden, Schulz trat im Mai 2018 nach der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen zurück. Laut Anklage hatte er für die Dauer seiner bezahlten Amtszeit als Gewerkschaftschef mit dem Landeskriminalamt eine Teilzeitregelung vereinbart, ohne die entsprechende Arbeitszeit zu erbringen. Demnach soll Schulz das Modell beantragt haben, um eine Minderung von Ruhestandsbezügen zu verhindern.
Das Urteil entsprach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Schulz selbst bestritt die Vorwürfe stets, seine Verteidigung beantragte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
D.Lopez--AT