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Blitzeinschlag entbindet Airline unter Umständen von Entschädigung für Verspätung
Wenn ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug eine obligatorische Sicherheitsüberprüfungen nach sich zieht, muss die betroffene Airline eventuell keine Entschädigung wegen entstandener Verspätung zahlen. Der Blitzeinschlag "stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.
Es ging um einen Fall, in dem ein Flugzeug von Austrian Airlines kurz vor der Landung im rumänischen Iasi vom Blitz getroffen worden war. Wegen der anschließend nötigen Sicherheitsüberprüfung konnte der Flieger nicht wie geplant zurück nach Wien fliegen.
Ein Passagier, der diesen Flug gebucht hatte, kam mit einem Ersatzflug sieben Stunden verspätet in Wien an. Die Forderung nach einer Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro gemäß der EU-Fluggastrechte trat er an den Dienstleister Airhelp ab. Austrian Airlines verweigerte die Zahlung.
Der EuGH gab der Fluggesellschaft Recht. Der Blitzeinschlag und die anschließende obligatorische Sicherheitsprüfung sei von ihr "nicht tatsächlich beherrschbar" und daher als außergewöhnlicher Umstand zu werten, welcher das Unternehmen von der Entschädigungspflicht entbindet.
Allerdings muss die Airline, um sich von der Verpflichtung zu befreien, "alle zumutbaren Maßnahmen" ergreifen, "um den Eintritt des außergewöhnlichen Umstands und seine Folgen" zu vermeiden, betonte das Gericht. Ob Austrian Airlines dies getan hat, muss noch das österreichische Gericht entscheiden.
Y.Baker--AT