-
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
-
Hitzewelle in Frankreich: Drei Atomreaktoren abgeschaltet
-
In Plastiktüte vergraben: Kinder finden 60 goldene Ringe in Waldstück in Bayern
-
Tusk ruft Polen und Ukrainer zu "gegenseitigem Respekt" angesichts der Geschichte auf
-
17 Verletzte: Auto erfasst Mexiko-Fans
-
Mutmaßlicher Computerbetrüger soll Millionenschaden verursacht haben - Festnahme
-
Brüssel erwägt strengere Regeln für Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft
-
Betrüger erbeuten Schmuck für 150.000 Euro von 82-Jährigem in Nordrhein-Westfalen
-
Erdbeben in Venezuela: Bundeswehr steht für Hilfsleistungen bereit
-
Schwere Erdbeben erschüttern Venezuela - Große Schäden und mindestens 32 Todesopfer
-
Olympiaprämie: Athleten Deutschland sieht "noch Luft nach oben"
-
Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz
-
Nordrhein-Westfalen: Mann erschießt in Essen Ehefrau und sich selbst
-
Kehrtwende im US-Senat: Trumps Befugnisse im Iran-Krieg werden nicht weiter eingeschränkt
-
Jurist und Autor Philippe Sands erhält Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
-
Verbraucherstimmung hellt sich leicht auf - bleibt aber verhalten
-
Foto mit erhobenem Arm: Rücktrittsforderungen an Sachsen-Anhalts AfD-Chef Reichardt
-
Flächendeckende Extremhitze in Deutschland: Temperaturen bis nahe 40 Grad erwartet
-
Europäischer Gerichtshof klärt Fragen zu Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland
-
Aufträge im Baugewerbe stagnieren im April
-
Hoeneß: Bayern einig mit Laimer
-
Erdbeben in Venezuela: USA kündigen "sofortige" Entsendung von Rettungskräften an
-
Zahl der vergebenen Deutschlandstipendien leicht gestiegen
-
Teheran wirft der Nato eine "Mitschuld" im Iran-Krieg vor
-
"Ruuh": Norweger rudern nun auch beim Baseball
-
Bayerns Verkehrsminister fordert lückenlose Aufklärung nach massiver Störung bei Bahn
-
Undav ist mit Jokerrolle "fein"
-
Straße von Hormus: Iran warnt Schiffe vor Durchfahrt ohne Genehmigung
-
Nach Badeunfall von Brüdern in Rhein-Herne-Kanal: Auch 19-Jähriger gestorben
-
"Pride Match": Iran fordert FIFA zum Handeln auf
-
Erdbeben in Venezuela: Regierung meldet mindestens 32 Tote und mehr als 700 Verletzte
-
Richterbund erwartet Beschluss von Rechtsstaatspakt bei Bund-Länder-Treffen
-
Schwere Schäden und Panik durch Doppel-Erdbeben in Venezuela - Notstand ausgerufen
-
Brent-Ölpreis sinkt erstmals unter Schlusskurs vor dem Iran-Krieg
-
Südafrika erstmals in der K.o.-Runde der Fußball-WM
-
Makellose Mexikaner beenden WM-Turnier für Tschechien
-
Trump liefert sich offenbar Schreiduell mit Republikaner-Senator
-
Trump preist eigene Verdienste zum Auftakt der 250-Jahr-Feiern in den USA
-
NBA-Draft: Knicks wählen Kayil
-
Bundestag verabschiedet Gesetz zu Schwächung des Klagerechts von Umweltverbänden
-
Urteil in Klimaverfahren gegen TotalEnergies erwartet
-
Merz und Alabali Radovan reisen zu Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig
-
Bundestag stimmt über "Recht auf Reparatur" auf
-
Merz berät mit Länderchefs über Finanzentlastung der Kommunen
-
Vor Nato-Gipfel in Ankara: Trump stellt Türkei F-35-Kampfjets in Aussicht
-
Doppel-Erdbeben in Venezuela: Schwere Schäden und Panik auf den Straßen
-
Von Fans in aller Welt erwartet: Vorverkauf für "GTA VI" gestartet
-
Nagelsmann nimmt zwei Wechsel vor
-
Spektakulärer Sieg gegen Haiti: Marokko als Zweiter weiter
-
Brasilien-Samba in Miami: Vinicius und Co. schocken Schottland
Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor
EU-Mitgliedsstaaten werden laut einem am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegten Gutachten nicht deshalb für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, weil der eigentlich zuständige Staat keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Diese Auffassung vertrat der zuständige EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. (Az. C-458/24)
Hintergrund ist die Weigerung der italienischen Regierung, Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gemäß der Dublin-Regeln zurückzunehmen. Diese sehen vor, dass Länder in andere Mitgliedstaaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen registriert wurden.
Vor diesem Hintergrund legte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen dem EuGH einen dort anhängigen Fall zur Klärung vor. Es geht um einen Syrer, der 2023 in Deutschland einen Asylantrag stellte. Allerdings wurde er zuerst in Italien registriert, das seit längerem meist keine Dublin-Rückkehrer akzeptiert. Das Verwaltungsgericht will wissen, ob deshalb Ausnahmebestimmungen des Dublin-Verfahrens greifen, wonach die Prüfzuständigkeit in diesem Fall auf Deutschland übergeht.
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts ist dies rechtlich aber nicht der Fall. Die Zuständigkeit zur Prüfung eines Asylantrags gehe nach seiner Auslegung der Vorschriften nicht deshalb auf einen anderen Staat über, weil das eigentlich zuständige Land "keine Bereitschaft" zur Aufnahme von Dublin-Rückkehrern zeige. Dies gelte zumindest so lange, wie in dem eigentlich zuständigen EU-Staat keine "systemischen Schwachstellen" im Asylsystem mit der Gefahr einer "unmenschlichen Behandlung" bestünden.
Verstöße eines EU-Mitgliedsstaats gegen Verpflichtungen gemäß EU-Recht müssten anderweitig geahndet werden, betonte Szpunar. Eine Lösung der durch die "Missachtung" der Dublin-Regeln durch ein Land entstehenden Probleme könne nicht in einer Auslegung der Verordnung selbst gesucht werden, betonte er. Dafür gebe es im EU-Recht aber "geeignete Mittel".
Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts kommt zugleich zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit für die Asylantragsprüfung im vorliegenden Fall doch auf Deutschland übergehen kann. Dies beruht auf anderweitigen Regeln im Dublin-System, wonach dies immer dann passiert, wenn die Überstellung an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat nicht binnen einer Frist von üblicherweise sechs Monaten erfolgt. Laut EU-Recht sei der Grund für die Nichteinhaltung der Frist letztlich irrelevant, heißt es darin.
Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Die Richterinnen und Richter sind nicht daran gebunden, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin zur Urteilsverkündung am EuGH wurde noch nicht bekanntgegeben.
H.Romero--AT