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Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan darf endgültig abgeschoben werden
Ein verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan darf einem Gerichtsurteil zufolge endgültig aus Deutschland abgeschoben werden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies laut Mitteilung vom Donnerstag den Antrag des Manns auf Zulassung der Berufung gegen ein vorangegangenes Asylurteil des Verwaltungsgerichts Münster ab. Das Verfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.
Laut Gerichtsangaben hatte sich der Mann aus dem Kreis Warendorf 2015 der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Dazu war er nach Syrien und in den Irak gereist. 2017 wurde er vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Nach seiner Verurteilung stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2018 ein Abschiebungsverbot fest. Grund war der Verdacht, dass dem Mann in Tadschikistan Folter drohen könnte. Das Abschiebungsverbot wurde 2024 aufgehoben. Zuvor hatte das zentralasiatische Land zugesichert, dass dem Mann keine Folter oder ähnliche grausamen Strafen drohen würden.
Die gegen die Aufhebung des Verbots gerichtete Klage des Manns wies das Verwaltungsgericht Münster im August ab. Es sah nach einer Prüfung "keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Gefahr von Folter oder Misshandlung". Dies garantiere unter anderem eine sogenannte Verbalnote des tadschikischen Außenministeriums.
Das OVG schloss sich dieser Einschätzung an. Das Verwaltungsgericht sei zu Recht von "veränderten Umständen" ausgegangen, die eine neue Bewertung des Folterrisikos erlaubten, hieß es.
P.Smith--AT