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Bundesgerichtshof urteilt über Kaffeewerbung mit reduziertem Preis
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um die korrekte Art, für reduzierte Produkte zu werben. Er verkündet sein Urteil über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Netto warb 2022 in einem Prospekt mit gleich vier Zahlen für Kaffee. (Az. I ZR 183/24)
Angegeben waren der aktuelle Verkaufspreis, der durchgestrichene Preis der Vorwoche und eine Ermäßigung; in einer Fußnote stand außerdem der bisherige beste Preis aus den vergangenen 30 Tagen. Die Wettbewerbszentrale hält dies für irreführend. Die neue Preisangabenverordnung sieht vor, dass bei Werbung mit Ermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angegeben werden muss. Der BGH entscheidet nun, was das im konkreten Fall bedeutet.
N.Mitchell--AT