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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Altersgrenze für Notare
Die feste Altersgrenze für Notare wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Das Gericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil über die Verfassungsbeschwerde eines Anwaltsnotars aus Nordrhein-Westfalen. Anwaltsnotare sind Notare, die zusätzlich auch Anwälte sind. Der Mann will nicht akzeptieren, dass er mit 70 Jahren als Notar in den Ruhestand musste. (Az. 1 BvR 1796/23)
Er sieht unter anderem seine Berufsfreiheit verletzt. Das festgelegte Ruhestandsalter hält er außerdem für Altersdiskriminierung. Der Fall wurde schon vor mehreren Gerichten verhandelt und ging bis zum Bundesgerichtshof, wo der Notar keinen Erfolg hatte. Nun entscheidet das Verfassungsgericht, ob die starre Altersgrenze mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
J.Gomez--AT