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Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen
In den Bad Dürkheimer Weinbergen in Rheinland-Pfalz wird es vorerst keine gewerblichen E-Scooter-Touren geben. Die Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Feld- und Waldwegesatzung spreche dagegen, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Freitag mit. Es lehnte den Eilantrag eines Veranstalters gegen die Stadt Bad Dürkheim ab. (Az.: 5 L 971/25.NW)
Ein Unternehmer wollte sein bisheriges Tourenangebot um geführte Touren mit E-Scootern durch die Weinberge erweitern. Seine E-Scooter sollten maximal sechs Kilometer pro Stunde schnell fahren können, was Schrittgeschwindgkeit entspricht. Die Stadt Bad Dürkheim verbot dieses Vorhaben im Juli auf allen Feld- und Waldwegen, auf denen nur landwirtschaftlicher Verkehr fahren darf.
Dagegen ging der Unternehmer gerichtlich vor. Mit dem Eilantrag wollte er einen vorläufigen Rechtsschutz erreichen, um die Touren bis zu einer endgültigen Entscheidung anbieten zu können. Das Verwaltungsgericht wies das jedoch ab.
Die betroffenen Wege seien keine öffentliche Straßen, sondern öffentliche Einrichtungen der Gemeinde, entschieden die Richter. Sie dürfen nur für die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke genutzt werden.
Eventtouren, wie vom Unternehmer geplant, gehören nicht dazu und fallen auch nicht unter die erlaubte private Benutzung als Fußweg. Will er gewerbliche Touren anbieten, muss die Stadt das ausdrücklich erlauben.
Dies war nicht der Fall. Das Interesse der Allgemeinheit und der Landwirte an einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Wege überwiegt laut der Gerichtsentscheidung das wirtschaftliche Interesse des Unternehmers.
T.Wright--AT