-
Draisaitl und Schmid deutsche Fahnenträger
-
"Washington Post" entlässt zahlreiche Journalisten
-
Mann betäubt und durch Brand getötet: Memminger Mordurteil gegen Ehefrau bestätigt
-
Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks im Westen und Norden
-
Integrationskurse für Migranten auf Eis gelegt - Kritik auch aus Bundesregierung
-
"Schlimmste Reporterin": Trump beleidigt CNN-Journalistin nach Frage zu Epstein-Akten
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
EU-Parlament setzt Umsetzung von US-Zolldeal aus dem vergangenen Jahr fort
-
Washington verlängert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Minneapolis: US-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
Lange Haftstrafen für Schleusungen von Chinesinnen zur Prostitution in Hessen
-
Girona bestätigt: Ter Stegen muss operiert werden
-
Thüringen: AfD scheitert mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Moskau bekräftigt bei Ukraine-Gesprächen Anspruch auf Donbass
-
Telekom nimmt KI-Rechenzentrum in München in Betrieb
-
Mette-Marits Sohn gesteht "viel Sex, viel Drogen und viel Alkohol"
-
Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
-
In Sonderzug nach Saarbrücken: Fußballfan beleidigt Reinigungskräfte rassistisch
-
Bundesregierung lehnt Boykott von Fußball-WM in USA ab
-
Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.
-
Olympia: Italien wehrt russische Cyber-Attacke ab
-
Auslaufender New Start-Vertrag: Papst Leo XIV. warnt vor "neuem Wettrüsten"
-
15 Tote nach Zusammenstoß von Migrantenboot mit griechischer Küstenwache
-
Bahnmitarbeiter in Hamburg angegriffen und verletzt
-
Vergewaltigungs-Prozess: Mette-Marits Sohn gesteht unter Tränen Leben im Exzess
-
Tabor vor Olympia: "Wollen unter die besten drei Nationen"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten aufgebrochen
-
"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
-
Tod von Schaffner: Dobrindt fordert höhere Strafen für Angriffe auf Bahnpersonal
-
Merz zu Besuch in den Golfstaaten aufgebrochen
-
Le Pen will nach Prozessende Präsidentschaftskandidatur klären
-
Tödliches Missverständnis: 20-Jähriger stirbt nach Angriff in Köln
-
Medien: Compagnoni und Tomba entzünden Olympisches Feuer
-
Bremen holt Thioune als Steffen-Nachfolger
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert
-
Infineon stockt Investitionen in neue Halbleiterfabrik wegen KI-Booms auf
-
BND-Analyse: Russlands Militärausgaben 2025 bei über 240 Milliarden Euro
-
Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt
-
Verdacht auf Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Studie: Ladeinfrastruktur ist kein Hindernis mehr für E-Auto-Hochlauf
-
Tod von Zugbegleiter: Bundesverkehrsminister fordert mehr Schutz für Bahnpersonal
-
Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Laut schreiender Papagei löst Polizeieinsatz in Rheinland-Pfalz aus
-
Staatsakt für verstorbene Bundestagspräsidentin Süssmuth am 24. Februar
-
Möglicher Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Maschinenbau sieht leichte Erholung - Auftragseingang 2025 auf Vorjahresniveau
-
Für 2,1 Milliarden Euro: Henkel kauft Spezialbeschichtungsunternehmen Stahl
-
Studie: Herkunft entscheidet früh über Bildungschancen
-
Baden-Württemberg: Unbekannter zerrt Kind in Hinterhof - Frauen kommen zu Hilfe
-
Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung - Rekordzahl an Einbürgerungen
In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften
Ein Urlauber muss seinem Freund kein Schmerzensgeld zahlen, weil er diesen am Pool aus Versehen mit einem Ball am Hinterkopf traf. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erlangen in Bayern wurde nach Angaben vom Mittwoch rechtskräftig. Das Gericht erklärte, dass die Verletzung des Klägers ein typisches Risiko sei, das er mit seiner Teilnahme am Spiel bewusst eingegangen sei.
Die Freundesgruppe hatte im Pool der Ferienanlage mit einem Ball gespielt. Der spätere Kläger nahm zuerst aktiv teil, dann stellte er sich mit einer Bierdose an den Beckenrand. Ankommende Bälle warf er weiter zurück. Von einem Ball wurde er am Kopf getroffen und stieß mit seinem Gesicht gegen den Beckenrand. Dabei brach ein Schneidezahn ab.
Von dem Ballwerfer forderte er den Ersatz der Zahnarztkosten in Höhe von 228 Euro und 2250 Euro Schmerzensgeld. Er argumentierte, dass er deutlich gemacht habe, nicht mehr mitzuspielen. Das Amtsgericht entschied aber, dass er keine Ansprüche habe. Durch die Teilnahme am Spiel habe er sich bewusst dem Risiko ausgesetzt, dass er von einem Ball getroffen werden könnte.
Nach den Aussagen anderer Freunde war das Gericht nicht davon überzeugt, dass der Kläger eindeutig gesagt habe, das er nicht mehr mitspiele. Der Umstand, dass er am Beckenrand weiter Bälle zurückgeworfen habe, spreche dagegen. Damit habe er die Risiken akzeptiert. Das Gericht konnte auch nicht feststellen, dass der Freund den Ball absichtlich auf den Kopf des Klägers warf.
Der Kläger legte nach dem Urteil zunächst Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein. Dieses sah die Sache aber genauso wie das Amtsgericht. Das Risiko einer Verletzung sei deutlich erhöht gewesen, weil der Kläger mit Bierdose in der Hand im Pool stand. Eine angemessene Reaktion auf einen Sturz oder ein Ausrutschen sei so nur sehr eingeschränkt möglich gewesen.
Das Landgericht wies den Mann darauf hin, dass er keine Chance auf Erfolg habe. Daraufhin zog er die Berufung zurück, das Erlanger Urteil wurde rechtskräftig.
M.King--AT